...die Lärmbelastung in den Städten und Gemeinden wirksam und umfassend zu verringern und damit die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern.
... da mit der Verabschiedung der Richtlinie keine eigenen Finanzierungswege geschaffen wurden, müssen vorhandene Finanzierungsinstrumente genutzt werden.