Konzept zur Lärmkartierung in NRW
Das Land NRW hält an den in § 47 e Abs. 1 BImSchG verankerten Zuständigkeiten der Kommunen für die Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung fest und hat keine davon abweichende landesrechtliche Regelung getroffen.
Das Land NRW unterstützt die Kommunen bei der Wahrnehmung der Aufgaben und bietet den Kommunen folgende zentrale Hilfestellungen durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) an:
- Bereitstellung von landesweit verfügbaren Geometrie- und Verkehrsdaten über die bestehende Geodateninfrastruktur (per Internet) als Dienstleistung für alle Kommunen unter Nutzung des Geobasisdatenportals
- Lärmkartierung der Hauptverkehrsstraßen außerhalb der Ballungsräume
- Lärmkartierung für die Flughäfen Düsseldorf und Köln/Bonn
- Erhebung und Bereitstellung der Emissionsdaten für die gewerblichen und industriellen Anlagen in den Ballungsräumen
- Sammlung und Übermittlung der Lärmkarten an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.
Durch dieses Vorgehen werden insbesondere die kleinen Kommunen an den Hauptverkehrsstraßen und im Umfeld der Flughäfen entlastet, sodass sie sich im Weiteren auf die Lärmaktionsplanung konzentrieren können. Die Kommunen in den Ballungsräumen müssen zwar selbst kartieren, wobei die zentrale Bereitstellung von Geometrie- und Verkehrsdaten sowie die Bereitstellung der Emissionsdaten für Gewerbe/Industrie durch das Land eine wertvolle Hilfe darstellen.
Zur datentechnischen Realisierung des Umsetzungskonzeptes hat das Institut für Geodäsie und Geoinformation der Universität Bonn im Rahmen einer Vorstudie folgende Systemarchitektur entwickelt:

Systemarchitektur Graphik: IKG Uni Bonn
Mit dieser Systeminfrastruktur werden die verschiedenen in den Datenbanken des Landes vorhandenen Geometrie- und Verkehrsdaten eingelesen, in eine vergleichbare Form gebracht, inhaltlich veredelt und in einer Lärmdatenbank gespeichert. Über das Internet kann von den mit der Lärmkartierung betrauten Stellen für die Lärmberechnungen auf das gesamte akustische Modell in der Lärmdatenbank zugegriffen werden. Die Berechnungsergebnisse werden über die Internetseite www.umgebungslaerm.nrw.de der Öffentlichkeit präsentiert.
Für die Lärmkartierung der 1. Stufe landesweit genutzt wurden folgende Daten:
- NWSIB-Straßendaten des Landesbetriebs Straßenbau NRW (Straßen.NRW),
- ATKIS-Straßen- und Schienendaten des Landesvermessungsamtes NRW (LVermA),
- DGM-5 Geländedaten des LVermA,
- 3D-Gebäudemodell des LVermA,
- Straßenmodell aus dem Emissionskataster des LANUV.
Quelle: LVermA
Dabei wurden die NWSIB-Daten über die 3D-Lagen der Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 6 Mio. Kfz/a sowie die Lage und Höhe der Lärmschutzwände zuvor durch Befahrung ermittelt. Das 3D-Gebäudemodell wurde aus den vorhandenen ALK-Daten sowie vorzugsweise Lasercan-Daten durch das LVermA erzeugt.
Der in NRW gewählte Weg der Lärmkartierung über den Einsatz von Geodateninfrastrukturen ist in zweifacher Weise nachhaltig: Er beinhaltet nicht nur eine flexible und in Zukunft z.B. für die 2. Stufe erweiterbare Struktur sondern auch die kostengünstigste Lösung.