Ballungsräume und Hauptlärmquellen der 2. Stufe
Das NRW-Umweltministerium hat für die Lärmkartierung der 2. Stufe 26 Ballungsräume, mehr als 8000 km Bundesautobahnen (A), Bundesstraßen (B) und Landesstraßen (L), 6 Schienenstrecken sowie die beiden Flughäfen Düsseldorf und Köln/Bonn fristgemäß an den Bund gemeldet.
Der Kartierungsumfang für die 2.Stufe der Umsetzung der EG-Umgebungslärmrichtlinie in Nordrhein-Westfalen wurde in Abstimmung mit dem NRW-Verkehrsministerium festgelegt. Seit Dezember 2010 können die ausgewählten Hauptverkehrsstraßen mit ihrer Bezeichnung gemeindescharf im angefügten PDF-Dokument unter "Ebenen" angezeigt werden.
Das Eisenbahn-Bundesamt, das für die Ausarbeitung der Lärmkarten für Schienenwege von Eisenbahn des Bundes zuständig ist, hat eine Übersichtskarte zum vorläufigen Kartierungsumfang der 2. Stufe veröffentlicht. Die Karte kann hier angezeigt werden.
Ballungsräume der 1. und 2. Stufe: Aachen, Bielefeld, Bochum, Bonn, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Gelsenkirchen, Köln, Mönchengladbach, Wuppertal
Ballungsräume der 2. Stufe: Bergisch Gladbach, Bottrop, Hagen, Herne, Krefeld, Leverkusen, Moers, Mülheim a.d.Ruhr, Münster, Neuss, Oberhausen, Recklinghausen, Remscheid, Solingen

Zu kartierende Bereiche der 2. Stufe