Lärmaktionspläne NRW
Zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen müssen die Gemeinden Lärmaktionspläne der 1. Stufe bis zum 18. Juli 2008 aufstellen. Zur Identifizierung des dringlichsten Handlungsbedarfes sind in den Lärmkarten die Werte des LDEN > 70 dB(A) oder des LNight > 60 dB(A) gekennzeichnet (siehe auch Erlaß "Lärmaktionsplanung").
Die von der EU geforderten Berichte zur Lärmaktionsplanung wurden am 13. Januar 2009 fristgemäß an den Bund gemeldet. Die EU hat diese Berichte in das EIONET-Portal der Europäischen Umweltagentur eingestellt. Weitere Berichte wurden im Januar 2010 ergänzt. Eine alphabetische Auflistung der Kommunen mit den verlinkten Berichten finden Sie in der angefügten Tabelle (letzter Stand bei der EU: Januar 2011). Die Auswahl "Original" im sich öffnenden Fenster führt zum Bericht der jeweiligen Kommune im pdf-Format.
Informationen zu der Lärmaktionsplanung Ihrer Kommune erhalten Sie bei Ihrer Stadtverwaltung.