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Vor-Ort-Energieberatung

 

Zielsetzung des Programms

Das Förderprogramm "Vor-Ort-Beratung" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) wendet sich an Besitzer von Wohngebäuden. Diese können sich von Experten beraten lassen, welche energetischen Modernisierungsmaßnahmen sinnvoll und wirtschaftlich sind.

Fokus Lärm

Mit einem baulichen Wärmeschutz ist in der Regel auch ein Lärmschutz verbunden.

Wer wird gefördert?

Es werden alle Gebäude- oder Wohnungseigentümer, -mieter und -pächter gefördert. Allerdings muss sich die Beratung auf das gesamte Gebäude beziehen. Die Gebäude müssen sich im Bundesgebiet befinden und der Bauantrag, bzw. die Bauanzeige muss vor dem 31.12.1994 gestellt worden sein. Rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, der Wohnungswirtschaft sowie Agrarbetriebe können die Beratung in Anspruch nehmen, wenn ihre Umsätze gewisse Summen nicht überschreiten und sich die Beratung auf Wohngebäude bezieht. Ebenfalls antragsberechtigt sind Einrichtungen mit gemeinnützigem, mildtätigem oder kirchlichem Charakter.

Was wird gefördert?

Gefördert werden anbieterunabhängige Beratungen, die sich umfassend auf den baulichen Wärmeschutz, die Heizungsanlagen-Technik sowie eine eventuelle Nutzung erneuerbarer Energien beziehen. Dem Hausbesitzer werden in einem umfassenden Beratungsbericht von einem besonders dafür qualifizierten Ingenieur/in oder Gebäudeenergieberater/in (HWK) nach vorangegangener Gebäudediagnose Vorschläge bzw. Maßnahmenpakete zur energetischen Optimierung von Wärmeschutz und Heizungsanlage und ihre Wirtschaftlichkeit gemacht. Es können auch separate Thermografiegutachten oder zusätzliche Integration von thermografischen Untersuchungsergebnissen in den Vor-Ort-Beratungsbericht gefördert werden. Es kann auch bei Bedarf eine Beratung zur Stromeinsparung mit einbezogen werden.

Es kommen folgende Gebäude in Frage: Die zu begutachtenden Gebäude müssen sich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden und der Bauantrag muss vor dem 31.12.1994 gestellt oder die Bauanzeige erstattet worden sein. Mindestens 50 % der Gebäudefläche muss derzeit zu Wohnzwecken genutzt werden oder das Gebäude muss ursprünglich als Wohngebäude geplant und errichtet worden sein.

Aufgaben des Energieberaters/ der Energieberaterin:
Zuerst steht die detaillierte Bestandsaufnahme des Ist-Zustandes an. In einem schriftlichen Gutachten fasst der Berater/ die Beraterin die Ergebnisse zusammen, gibt Hinweise auf empfehlenswerte Energiesparmaßnahmen, ihre Wirtschaftlichkeit und prüft den Einsatz erneuerbarer Energien. Danach folgt ein persönliches Gespräch in dem der Energieberater/ die Energieberaterin Tipps gibt, wie der Eigentümer/ die Eigentümerin die vorgeschlagenen Maßnahmen am besten und am kostengünstigsten umsetzen kann, und informiert, ob dafür öffentliche Fördermittel abrufbar sind.

Eine Liste mit Ingenieuren/innen und den unabhängigen Gebäudeenergieberatern/innen (HWK), die "Vor-Ort-Beratungen" durchführen, ist online unter www.bafa.de verfügbar.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Dieser wird als Festbetrag an den antragstellenden Berater ausgezahlt. Er beträgt maximal 300 € für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie 360 € für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten. Für die Integration von zusätzlichen Hinweisen zur Stromeinsparung wird ein Bonus von 50 € gezahlt. Die Integration thermographischer Untersuchungen wird mit einem zusätzlichen Bonus von 25 € pro Thermogramm, höchstens aber 100 € honoriert. Die Einbeziehung einer Luftdichtigkeitsprüfung nach DIN 13829 (Blower-Door-Test) wird mit einem Bonus von 100 € gefördert. Der gesamte Zuschuss inklusive Bonus darf höchstens 50 % der Beratungskosten betragen.

 

Weg der Antragstellung?

Die Beraterin/ der Berater hat die Aufgabe, den Antrag auf einen Zuschuss vor Beginn ihrer/seiner Beratung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) online zu beantragen. Der Antrag wird von der BAFA geprüft. Sie zahlt, bei einem positivem Entscheid und soweit Haushaltsmittel vorhanden sind, den Zuschuss nach der Beratung direkt an die Energiebeaterin/ den Energieberater aus.

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referat 424
Frankfurter Straße 29-35
65760 Eschborn
E-Mail: energiesparberatung@bafa.bund.de
Internet: www.bafa.de
Tel.: 06196 908-880
Technische Fragen: 06196 908-211
Fax: 06196 908-800

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden sich unter www.bafa.de oder www.bmwi.de

Außerdem finden Sie Informationen im Förderlotsen der NRW.BANK.

 

 

 

 


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