Umweltschutzförderung der Deutschen Bundesstiftung Umwelt
Zielsetzung des Programms
Das zentrale Anliegen der Deutsche Bundesstiftung Umwelt ist es, die Entwicklung und Nutzung neuer umweltentlastender Technologien und Produkte im Sinne eines vorsorgenden integrierten Umweltschutzes intensiv voranzutreiben, das nationale Naturerbe zu bewahren und wiederherzustellen und das Umweltbewusstsein der Menschen durch Maßnahmen der Umweltbildung mit dem Ziel der Verhaltensänderungen zu fördern. Diese Ziele sollen durch die besondere Berücksichtigung kleiner und mittlerer Unternehmen erreicht werden.
Die Förderung dieses Programms konzentriert sich auf folgende Bereiche:
- Umwelttechnik
Förderbereich 1: Umwelt- und gesundheitsfreundliche Verfahren und Produkte
Förderbereich 2: Klimaschutz und Energie
Förderbereich 3: Architektur und Bauwesen - Umweltforschung und Naturschutz
Förderbereich 4: Angewandte Umweltforschung
Förderbereich 5: Umweltgerechte Landnutzung
Förderbereich 6: Naturschutz - Umweltkommunikation und Kulturgüterschutz
Förderbereich 7: Umweltinformationsvermittlung
Förderbereich 8: Umweltbildung
Förderbereich 9: Umwelt und Kulturgüter
Fokus Lärm
Es werden Innovationsprojekte im Bereich additiver Umwelttechnologien gefördert, die in besonderer Weise Geräuschemissionen minimieren. Weiterhin werden im Bereich Energieeffizienz und erneuerbare Energien schwerpunktmäßig Förderthemen wie z. B. elektrische Antriebstechnik, Wärmeerzeugung, Lichttechnik, Speichertechnologien, neue Antriebskonzepte im Verkehrsbereich u. a. gefördert.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigte sind natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts. Bei Unternehmen werden vorrangig KMU nach der Definition der EG-Kommission gefördert.
Verbundvorhaben zwischen kleinen/mittleren Unternehmen und Forschungseinrichtungen sind ausdrücklich erwünscht. Darüber hinaus können auch Projekte von Institutionen, Verbänden und Interessengruppen, die in ihrer Funktion als Multiplikatoren wichtige Vermittler für die Umsetzung von Ergebnissen aus Forschung und Technik in die Praxis sind, unterstützt werden.
Was wird gefördert?
Vorhaben, die gefördert werden:
- Innovationsvorhaben
Sie müssen sich klar vom gegenwärtigen Stand der Forschung und Technik abgrenzen und eine Weiterentwicklung darstellen. - Vorhaben mit Modellcharakter
Sie müssen für eine breite Anwendung geeignet sein und sich unter marktwirtschaftlichen Konditionen zeitnah umsetzen lassen. - Vorhaben zur Umweltentlastung
Sie müssen neue, ergänzende Umweltentlastungspotenziale erschließen. - Alle Vorhaben, die der Bewahrung und Wiederherstellung des nationalen Naturerbes dienen.
Für die Förderentscheidung ist der Grad der Umweltentlastung maßgeblich.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die Höhe des Zuschusses wird je nach Projekt und Antragsteller in unterschiedlicher Höhe gewährt. Der Antragsteller muss grundsätzlich einen Eigenanteil erbringen. Die Förderung kann in Ausnahmefällen auch als Darlehen oder Bürgschaft erfolgen. Die Bedingungen werden im Einzelfall im Bewilligungsschreiben festgesetzt.
Weg der Antragstellung?
Die Anträge auf die Gewährung einer Förderung sind schriftlich an die Geschäftsstelle der Deutschen Bundesstiftung Umwelt zu richten. Der Antrag wird formlos eingereicht. Er muss eine Reihe von Angaben enthalten. Eine genaue Auflistung finden Sie unter www.dbu.de.
Weitere Informationen
DBU
Deutsche Bundesstiftung Umwelt
An der Bornau 2
49090 Osnabrück
Tel. (05 41) 96 33-0
Fax (05 41) 96 33-1 90
Internet: www.dbu.de
Außerdem finden Sie Informationen im Förderlotsen der NRW.BANK.

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