Transeuropäische Verkehrs- und Energienetze
Zielsetzung des Programms
Grundlage für Vorhaben von gemeinsamem Interesse im Bereich der transeuropäischen Verkehrs- und Energienetze bildet die Verordnung der EG Nr. 680/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2007 über die Grundregeln für die Gewährung von Gemeinschaftszuschüssen für transeuropäische Verkehrs- und Energienetze. Die Ziele, Prioritäten und Grundlagen der zu finanzierenden Vorhaben werden in den Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes sowie den Leitlinien für transeuropäische Netze im Energiebereich beschrieben.
Fokus Lärm
Verkehrsleitsysteme für Straßen-, Luft-, Binnenschiffs-, See- und Küstenverkehr zur Verkehrsverlagerung bzw. -reduzierung tragen zur Lärmminderung in den Städten bei.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigte: Mitgliedstaaten der EU sowie Organisationen und Unternehmen, die im Auftrag der Mitgliedstaaten tätig werden
Was wird gefördert?
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen.
Die Höhe der Förderung beträgt in Bezug auf die zuschussfähigen Kosten für
- Verkehrsleitsysteme für Straßen-, Luft-, Binnenschiffs-, See- und Küstenverkehr höchstens 20 %,
- Arbeiten im Bereich Verkehr 10 % bis höchstens 30 %,
- Arbeiten im Bereich Energie höchstens 10 %,
- das Europäische System für das Eisenbahnverkehrsmanagement (ERTMS) höchstens 50 %,
- Studien 50 %
Insgesamt stehen für die Durchführung der Verordnung in den Jahren 2007 bis 2013 8,168 Mrd. € zur Verfügung. Davon entfallen 8,013 Mrd. € auf den Bereich Verkehr und 155 Mio. € auf den Bereich Energie.
Weg der Antragstellung?
Das Programm wird auf der Grundlage von Mehrjahres- und Jahresarbeitsprogrammen durchgeführt. Das Mehrjahresprogramm im Bereich Verkehr gilt für vorrangige Vorhaben sowie für Verkehrsleitsysteme für Straßen-, Luft-, Schienen-, Binnenschiffs-, Küsten- und Seeverkehr. Es umfasst 80 % bis 85 % der für den Bereich Verkehr veranschlagten Haushaltsmittel.
Von der Europäische Kommission werden auf der Grundlage der Mehrjahres- oder Jahresarbeitsprogramme Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen im Internet veröffentlicht.
Zeitrahmen des Programms: 1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2013.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen:
Europäische Kommission
Generaldirektion Energie und Verkehr
28, Rue Demot
B-1049 Brüssel
Tel. (00 32 2) 2 98 09 81
Fax (00 32 2) 2 95 65 04
E-Mail: tren-info@ec.europa.eu
Internet: http://ec.europa.eu/ten
Zusätzlich können Sie sich im Förderlotsen der NRW.BANK über das Förderprogramm informieren.

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