LärmUmgebungslärm in NRW
 
 
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Städtebauförderung

 

Zielsetzung des Programms

Ziel dieses Programms ist die Förderung regionaler Entwicklung unter sozialen, ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten.

Fokus Lärm

Einplanung von Lärmschutzmaßnahmen bei geförderten Maßnahmen und Projekten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Städt und Gemeneinden.

Was wird gefördert?

Finanziert werden

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt über einen Zuschuss.
Förderumfang:

Weg der Antragstellung?

Auf der Grundlage der Verwaltungsvereinbarungen regeln die Förderrichtlinien der Länder die Einzelheiten. Weitere Informationen erteilt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.

Weitere Informationen

Weitere Informationen gibt es bei der zuständigen Bezirksregierung und auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes NRW unter www.mwebwv.nrw.de oder im Förderlotsen der NRW.BANK.

 

 


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