Städtebauförderung
Zielsetzung des Programms
Ziel dieses Programms ist die Förderung regionaler Entwicklung unter sozialen, ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten.
Fokus Lärm
Einplanung von Lärmschutzmaßnahmen bei geförderten Maßnahmen und Projekten.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Städt und Gemeneinden.
Was wird gefördert?
Finanziert werden- Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen
- Städtebaulicher Denkmalschutz
- Maßnahmen der Sozialen Stadt
- Stadtumbaumaßnahmen
- Maßnahmen der Innenentwicklung, insbesondere aktive Stadt- und Ortsteilzentren
- Förderung kleinerer Städte und Gemeinden in dünn besiedelten, ländlichen Räumen.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt über einen Zuschuss.
Förderumfang:
- Bund: ein Drittel der förderfähigen Kosten
- Land und Gemeinde: zwei Drittel der förderfähigen Kosten
Weg der Antragstellung?
Auf der Grundlage der Verwaltungsvereinbarungen regeln die Förderrichtlinien der Länder die Einzelheiten. Weitere Informationen erteilt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.
Weitere Informationen
Weitere Informationen gibt es bei der zuständigen Bezirksregierung und auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes NRW unter www.mwebwv.nrw.de oder im Förderlotsen der NRW.BANK.

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Kundenbetreuung Rheinland
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Öffentliche Kunden:
Tel. 0211/91741-4600
Gewerbliche Kunden / Banken:
Tel. 0211/91741-4800
info-rheinland@nrwbank.de
Kundenbetreuung Westfalen
Johanniterstraße 3
48145 Münster
Öffentliche Kunden:
Tel. 0251/91741-4600
Gewerbliche Kunden / Banken:
Tel. 0251/91741-4800
info-westfalen@nrwbank.de
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