Stadtverkehrsförderung: Kommunale Straßen und Radverkehrseinrichtungen
Zielsetzung des Programms
Ziel dieses Programms ist die Umsetzung von Vorhaben, die zu einer Verbesserung der Verkehrsverhältnisse notwendig sind.
Fokus Lärm
Bei Maßnahmen zur Optimierung der Verkehrsinfrastruktur handelt es sich häufig um Maßnahmen, die zu einer Reduzierung der Lärmemissionen und zu einer Entlastung von Wohnbereichen beitragen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigte sind:
- Gemeinden und Gemeindeverbände,
- privatrechtlich organisierte Zusammenschlüsse von Kommunen
- privatrechtlich organisierte Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
Was wird gefördert?
Gefördert werden kommunale Vorhaben,
- die einen sicheren und leistungsfähigen motorisierten Straßenverkehr gewährleisten,
- die den wirtschaftlichen Strukturwandel und die stadtverträgliche Netzoptimierung unterstützen,
- die den Verkehrsfluss durch Leitsysteme verbessern,
- die die Verbesserung von Rad- und Fußgängerverkehr unterstützen,
- oder die zur Beschleunigung des öffentlichen Personennahverkehrs und zur Sicherheit an Bahnübergängen beitragen.
Es werden keine Unterhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen gefördert.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt als Projektförderung für Einzelvorhaben, wobei vorrangig eine Anteilsfinanzierung erfolgt. In Einzelfällen kann mit Zustimmung des zuständigen Ministeriums eine Festbetragsfinanzierung vorgenommen werden. Die jeweilige Höhe der Fördersätze wird durch das für Verkehr zuständige Ministerium im Zusammenhang mit der Aufstellung des jährlichen Förderprogramms festgelegt. Bei der Anteilsfinanzierung beträgt sie maximal 80% der förderbaren Kosten.
Weg der Antragstellung?
Zuwendungen können für Vorhaben gewährt werden, die in das jährliche Stadtverkehrsförderprogramm aufgenommen worden sind. Die Anmeldung von Fördervorhaben kann 5 Jahre im Voraus, spätestens jedoch bis zum 1. Juni des dem vorgesehenen Baubeginn vorausgehenden Jahres bei der Bewilligungsbehörde erfolgen.
Für die Anmeldung ist ein festgelegter Satz von Unterlagen notwendig. Für Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Ausgaben unter 200.000 Euro ist ein vereinfachtes Antragsverfahren möglich.
Die angemeldeten Vorhaben werden in einem jährlichen Gespräch zwischen dem Verkehrsministerium, den Bewilligungsbehörden und ggf. dem Antragsteller erläutert. Anschließend entscheidet das Ministerium über die Aufnahme der Förderung.
Bewilligungsbehörden sind die Bezirksregierungen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Bezirksregierung und beim Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen unter www.mbv.nrw.de. Grundlage ist die Richtlinie zur Förderung des kommunalen Straßen- und Radwegebaus (Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau - FöRi-komm-Stra).
Desweiteren finden Sie die Informationen im Förderlotsen der NRW.BANK.

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