SPNV-Pauschale (Schienenpersonennahverkehr)
Zielsetzung des Programms
Durch die SPNV-Pauschale soll die Finanzierung des bedarfsgerechten SPNVs gesichert werden.
Fokus Lärm
Eine Verbesserung und Optimierung des SPNV zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs trägt zur Minderung der Lärmbelastung beim Straßenverkehr bei.
Wer wird gefördert?
Die SPNV-Pauschale erhalten:
- Verkehrsverbund Rhein-Ruhr, AöR (VRR),
- Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR)
- Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL)
Was wird gefördert?
Die beauftragten Eisenbahnunternehmen erhalten von den SPNV-Aufgabenträgern die Fördermittel in der erforderlichen Höhe zur Sicherstellung des bedarfsgerechten SPNV-Angebotes. Das SPNV-Netz im besonderen Landesinteresse bildet den Kern des bedarfsgerechten Angebotes: Es umfasst die überregionalen, für die Erschließung aller Landesteile wichtigen Verbindungen.
Die SPNV-Pauschale kann auch für andere Zwecke des ÖPNV verwendet werden. Dazu zählt auch die Finanzierung eines den Schienenverkehr ersetzenden Busverkehres (vorrangig muss jedoch das SPNV-Netz im besonderen Landesinteresse bestellt und bezahlt werden). Auch allgemeine Ausgaben, z. B. Personal- und Sachkosten, können die Zweckverbände aus der SPNV-Pauschale finanzieren, sofern die damit verbundenen Aufwendungen 3 % ihrer Zuweisungen nicht überschreiten.
Wie wird gefördert?
Im Jahr 2011 erhalten die SPNV-Aufgabenträger eine Pauschale in Höhe von ca. 836 Mio. €. Diese wird 2012 um 1,5 % erhöht, so dass für das Jahr 2012 Mittel in Höhe von ca. 849 Mio. € zur Verfügung stehen.
Weg der Antragstellung?
Die Mittel werden ohne Antragstellung bewilligt. Den Bezirksregierungen muss die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel jährlich nachgewiesen werden.
Weitere Informationen
Weitere Informationen gibt es bei Ihrer Bezirksregierung oder im Internet unter: www.fachportal.nahverkehr.nrw.de.

Suche nach passenden Förderangeboten
Kundenbetreuung Rheinland
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Öffentliche Kunden:
Tel. 0211/91741-4600
Gewerbliche Kunden / Banken:
Tel. 0211/91741-4800
info-rheinland@nrwbank.de
Kundenbetreuung Westfalen
Johanniterstraße 3
48145 Münster
Öffentliche Kunden:
Tel. 0251/91741-4600
Gewerbliche Kunden / Banken:
Tel. 0251/91741-4800
info-westfalen@nrwbank.de
Newsletter
Falls Sie aktuelle Informationen zu Förderprogrammen, Veranstaltungen und rechtlichen Rahmenbedingungen in den Bereichen Lärm(schutz) und Lärmaktionsplanung erhalten wollen, können Sie sich bei unserem Newsletter anmelden.Bitte tragen Sie einfach Ihre E-Mail-Adresse hier ein: