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Förderung von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs

 

Zielsetzung des Programms

Vom Bund werden Zuwendungen für den Bau, die Erweiterung und den Ausbau von Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs (KV) gewährt. Voraussetzung ist, dass sie zur Erreichung des Förderzwecks unbedingt erforderlich und die Anlagen öffentlich, d. h. allen Nutzern diskriminierungsfrei zugänglich sind. Förderzweck ist es, durch den kombinierten Verkehr die Verlagerung von Gütertransporten von der Straße auf die Schiene oder Wasserstraßen als umweltfreundlichere Verkehrsträger zu unterstützen. Außerdem sollen die Systemvorteile der verschiedenen Verkehrsträger miteinander verknüpft werden.

Fokus Lärm

Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs tragen zu einer Verringerung des Straßenverkehrsaufkommens und damit der Lärmbelastung bei.

Wer wird gefördert?

Zuwendungen können Unternehmen in Privatrechtsform erhalten. Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes sind ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Bau, flächenmäßige Erweiterung und Ausbau von Umschlagsanlagen des kombiniertern Verkehrs (KV).

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Der Umfang der Förderung beträgt 80 % der zuwendungsfähigen Kosten.

Weg der Antragstellung?

Anträge können vor Beginn des Projekts unter Verwendung der vorgesehenen Formulare gestellt werden.

Antragsstelle ist

Die Richtlinie gilt bis zum 31.12.2015.

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Eisenbahn-Bundesamtes oder im Förderlotsen der NRW.BANK.

 


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