LärmUmgebungslärm in NRW
 
 
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Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (Infrastruktur)

 

Zielsetzung des Programms

Aus den Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und der Bund/Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) werden mit diesem Förderprogramm der Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur und der Tourismusinfrastruktur sowie Standortmarketingaktivitäten gefördert. Ziel ist zum einen die Stärkung der Wirtschaftskraft und der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und Regionen und zum anderen die regionalpolitische Flankierung von Strukturanpassungen.

Fokus Lärm

Berücksichtigung von Lärmschutzmaßnahmen bei der Geländeerschließung und Gebäudeerrichtung.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind

Was wird gefördert?

Gefördert werden insbesondere Investitionen in Fördergebieten des Landes Nordrhein-Westfalen zur/zum

Förderbar sind grundsätzlich die dem Vorhaben zuzurechnenden Investitionsausgaben abzüglich evtl. Leistungen Dritter und  Erlösen aus Verkäufen oder Vermietung.

Die Maßnahmen dürfen erst nach Erteilung der Bewilligung begonnen werden.

Wie wird gefördert?

Investitionszuschüsse von in der Regel bis zu 60 % der zuwendungsfähigen unrentierlichen Ausgaben, in Ausnahmefällen bis zu 90 %  der zuwendungsfähigen unrentierlichen Ausgaben.

Weg der Antragstellung?

Über die jeweilige Bezirksregierung kann ein Antrag an das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes NRW gestellt werden. Der Antrag ist bei der Bewilligungsbehörde sowie bei den Bezirksregierungen erhältlich.

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie unter www.förderdatenbank.de oder im Förderlotsen der NRW.BANK.

 


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