Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (Infrastruktur)
Zielsetzung des Programms
Aus den Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und der Bund/Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) werden mit diesem Förderprogramm der Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur und der Tourismusinfrastruktur sowie Standortmarketingaktivitäten gefördert. Ziel ist zum einen die Stärkung der Wirtschaftskraft und der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und Regionen und zum anderen die regionalpolitische Flankierung von Strukturanpassungen.
Fokus Lärm
Berücksichtigung von Lärmschutzmaßnahmen bei der Geländeerschließung und Gebäudeerrichtung.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind
- Gemeinden,
- Gemeindeverbände,
- sowie natürliche und juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind.
Was wird gefördert?
Gefördert werden insbesondere Investitionen in Fördergebieten des Landes Nordrhein-Westfalen zur/zum
- Erschließung und/oder Wiederherrichtung von Industrie- und Gewerbeflächen.
- Errichtung oder Ausbau von Verkehrsverbindungen zur Anbindung von Industrie- und/oder Gewerbebetrieben oder von Gewerbegebieten an das überregionale öffentliche Verkehrsnetz sowie von sonstigen Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen.
- Errichtung und Ausbau von Energie- und Wasserversorgungsleitungen und -verteilungsanlagen sowie von Kommunikationsleitungen im Zusammenhang mit der Standortentwicklung zur Versorgung der anzusiedelnden Unternehmen in einem Gewerbe- oder Industriegebiet.
- Neu- oder Ausbau sowie Nachrüstung von Anlagen zur Rückhaltung, Beseitigung bzw. Reinigung von Abwasser und Oberflächenwasser, soweit dies für die Oberflächenentwässerung der Erschließungsanlagen erforderlich ist.
- Errichtung oder Ausbau von Gewerbezentren, die kleinen Unternehmen zeitlich befristet Räumlichkeiten oder Gemeinschaftsdienste bereitstellen.
- Förderung von Forschungs- und Innovationsinfrastruktur, die vorrangig kleinen und mittleren Unternehmen die notwendigen Standortbedingungen für ihre Forschungs- und Entwickungsaktivitäten schaffen.
- Errichtung, Ausbau und Ausstattung von beruflichen Qualifizierungseinrichtungen .
- Geländeerschließung und öffentliche Einrichtungen für den Tourismus.
- Planung und Beratung für Flächen-/Geländeerschließungs-/-wiederherrichtungsmaßnahmen sowie die Erstellung von Machbarkeitsstudien.
- Vermarktung von Gewerbe- und Industrieflächen.
- Organisation und Durchführung von Regionalmanagement auf regionaler Ebene in Anbindung an eine Gebietskörperschaft oder Wirtschaftsförderungseinrichtung, um die regionalen Entwicklungsprozesse in besonders strukturschwachen Regionen auf eine breite Grundlage zu stellen und zu beschleunigen.
Förderbar sind grundsätzlich die dem Vorhaben zuzurechnenden Investitionsausgaben abzüglich evtl. Leistungen Dritter und Erlösen aus Verkäufen oder Vermietung.
Die Maßnahmen dürfen erst nach Erteilung der Bewilligung begonnen werden.
Wie wird gefördert?
Investitionszuschüsse von in der Regel bis zu 60 % der zuwendungsfähigen unrentierlichen Ausgaben, in Ausnahmefällen bis zu 90 % der zuwendungsfähigen unrentierlichen Ausgaben.
Weg der Antragstellung?
Über die jeweilige Bezirksregierung kann ein Antrag an das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes NRW gestellt werden. Der Antrag ist bei der Bewilligungsbehörde sowie bei den Bezirksregierungen erhältlich.
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie unter www.förderdatenbank.de oder im Förderlotsen der NRW.BANK.

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