LärmUmgebungslärm in NRW
 
 
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Progres.NRW - Programm zur Markteinführung von Produkten zur effizienten Umwandlung und sparsamen Verwendung von Energie


Zielsetzung des Programms

Das Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen soll zur Beschleunigung der Markteinführung neuer Techniken zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie zur rationellen Energieverwendung beitragen. Ziel ist es, einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz und zur Reduktion der CO2-Emissionen zu leisten.

Fokus Lärm

Lärmschutzeffekte entstehen u. a. durch die Verwendung besonders energieeffizienter, gedämmter Bauteile.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

Was wird gefördert?

Gefördert werden dürfen nur Vorhaben in Nordrhein-Westfalen. Bei dem Vorhaben darf es sich nicht um eine Reparatur, Ersatzmaßnahme, Ersatzteilbeschaffung oder um eine gesetzlich vorgeschriebene oder behördlich angeordnete Maßnahme handeln.

Es werden nur Vorhaben gefördert, mit denen vor Bewilligung noch nicht begonnen worden ist. Öffentlich-rechtliche Genehmigungen, die zur Durchführung des Vorhabens erforderlich sind, müssen vor Erlass des Zuwendungsbescheids vorliegen.

Gefördert werden die Ausgaben für Errichtung, Reaktivierung und Ausbau unter Einsatz folgender, fabrikneuer Anlagen:

Mitfinanziert werden

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Dieser kann je nach Fördergegenstand als Anteils- oder Festbetragsfinanzierung ausgestaltet sein. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der zu fördernden Maßnahme. Zuschüsse aus diesem Programm können nicht mit anderen Subventionen aus Programmen des Landes Nordrhein-Westfalen kombiniert werden.

Weg der Antragstellung?

Formale Anträge sind bei der Bewilligungsbehörde zu stellen. Bewilligungsbehörde ist die Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6.

Antragsvordrucke und weiterführende Informationen können unter www.progres.nrw.de, bei der Bezirksregierung Arnsberg unter www.bra.nrw.de sowie im Förderlotsen der NRW.BANK abgerufen werden.

Die Antragsfrist ist für das Jahr 2011 am 13.10.2011 abgelaufen. Neue Anträge werden vorerst nicht entgegengenommen. Der genaue Starttermin für eine Fortsetzung wird voraussichtlich zu Beginn des Jahres 2012 entschieden. Weitere Informationen erteilt der Ansprechpartner.

Weitere Informationen

Bezirksregierung Arnsberg
Abteilung 6 - Bergbau und Energie in NRW
Goebenstraße 25
44135 Dortmund
Tel. (0 29 31) 82-0
Fax (0 29 31) 82-25 20
E-Mail: vps@bezreg-arnsberg.nrw.de
Internet: www.bezreg-arnsberg.nrw.de

 

 

 


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