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ÖPNV-Investitionsförderung

 

Zielsetzung des Programms

Ziel ist der Ausbau und der Erhalt der ÖPNV-Infrastruktur

Fokus Lärm

Eine Lärmminderung lässt sich durch Verbesserung des ÖPNV-Angebotes bei gleichzeitiger Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs erzielen.

Wer wird gefördert?

Die pauschalierte Investitionsförderung erhalten:

Was wird gefördert?

Gefördert werden

Zusätzlich werden Investitionsmaßnahmen im besonderen Landesinteresse gefördert. Hierzu gehören:


Die Zuwendung ist für die eigene Verwendung bestimmt oder zur Weiterleitung an Gemeinden und Gemeindeverbände, öffentliche und private Verkehrsunternehmen, Eisenbahnunternehmen oder juristische Personen, die Zwecke des ÖPNV verfolgen.

Wie wird gefördert?

Die erhaltenen Zuwendungen dürfen höchstens  85 % der zuwendungsfähigen Ausgaben abdecken.
Von den erhaltenen Mitteln müssen mindestens 50 % für Investitionsmaßnahmen außerhalb des SPNV eingesetzt werden. Gleichzeitig müssen mindestens 50 % in Infrastrukturprojekte fließen. Die Mittel dürfen im Rahmen der haushaltsmäßigen Vorgabe auch für die Planung und die Vorbereitung des Neu- und Ausbaus der ÖPNV-Infrastruktur oder die Modernisierung bzw. Erneuerung der ÖPNV-Infrastruktur an Bahnhöfen und Haltepunkten des SPNV verwendet werden.
Neubau- oder Ausbauprojekte von Schienenwegen mit einem Volumen von mehr als 3 Mio. € förderfähigen Ausgaben sind nur förderfähig, wenn die Maßnahme als indisponibles Vorhaben oder als Vorhaben der Stufe 1 Bestandteil des Verkehrsinfrastrukturbedarfsplans - Teil Schiene - ist.

Weg der Antragstellung?

Das Land gewährt den Nahverkehrszweckverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe sowie dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr eine pauschalierte Investitionsförderung in Höhe von mindestens 150 Mio.€. Diese verteilen die Mittel an Zweckverbände, Verbundsgesellschaften ÖSPV usw.

Weitere Informationen

Weitere Informationen gibt es bei Ihrer Bezirksregierung oder im Internet unter: www.fachportal.nahverkehr.nrw.de.

 


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