LärmUmgebungslärm in NRW
 
 
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Richtlinie "Investitionskapital des Landes NRW und der EU für kleine und mittlere Unternehmen (NRW/EU.Investitionskapital)"

 

Zielsetzung des Programms

Durch dieses Programm werden Darlehen für die Investitionsfinanzierung kleiner und mittlerer Unternehmen bereit gestellt, die zu zukünftigem Wachstum beitragen sollen.

Fokus Lärm

Beschaffung emissions- und lärmarmer leichter Nutzfahrzeuge bis zwölf Tonnen.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden KMU, die in den letzten beiden Geschäftsjahren ein Unternehmenswachstum verzeichnen konnten und sich nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind Ausgaben für die Anschaffung bzw. Herstellung der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens (u.a. Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung und immaterielle Wirtschaftsgüter, soweit sie aktiviert werden). Dazu gehören auch emissions- und lärmarme leichte Nutzfahrzeuge.

Immaterielle Wirtschaftsgüter sind Patente, Betriebslizenzen oder patentierte und nicht patentierte technische Kenntnisse sowie Software.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung. Das Finanzierungspaket besteht aus einem Nachrangdarlehen (Nachrangtranche) und einem klassischen Darlehen (Fremdkapitaltranche). Mitfinanziert werden die förderfähigen Ausgaben, wobei die Höhe des Finanzierungspaketes max. 1,25 Mio. €, das Nachrangdarlehen max. 1 Mio. € beträgt. Das Verhältnis von Nachrang- zu klassischem Darlehen beträgt immer maximal 80% zu mindestens 20%. Für das Nachrangdarlehen wird auf eine Besicherung verzichtet.

Die Laufzeit  des Finanzierungspaketes beträgt max. 12 Jahre bei 7 tilgungsfreien Jahren für die Nachrangtranche und max. 7 tilgungsfreien Jahren für die Fremdkapitaltranche.

Außerplanmäßige Tilgungen sind  frühestens 5 Jahren nach Vorlage des Verwendungsnachweises möglich. Dabei kann eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig werden.

Weg der Antragstellung?

Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank zu stellen. Diese leitet den Antrag zusammen mit ihrem Refinanzierungsantrag und ihrer umfassenden und bewertenden Stellungnahme an die NRW.BANK weiter. Zusätzlich muss die Hausbank eine Durchschrift des Antrags an die zuständige Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer senden, die aus fachlicher Sicht zu dem Antrag Stellung nimmt. Die Industrie- und Handelskammer bzw. die Handwerkskammer übersendet ihre Stellungnahme innerhalb von vier Wochen der NRW.BANK.

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite der NRW.BANK unter www.nrwbank.de.

 

 


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