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NRW.BANK Förderung selbst genutzten Wohnraums - Neubau & Ersterwerb

 

Zielsetzung des Programms

Das Programm bietet zinsgünstige Darlehen für den Bau, Ersterwerb oder die erstmalige Schaffung einer selbst genutzten Immobilie.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Haushalte, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten und

Was wird gefördert?

Gefördert werden:

Wie wird gefördert?

Der Neubau, die erstmalige Schaffung eines Eigenheims durch Aufstockung oder Anbau sowie der Ersterwerb eines neu entstandenen Objektes werden mit bis zu 100% der Darlehenssumme gefördert.

Die erstmalige Schaffung eines Förderobjektes durch Nutzungsänderung sowie der erstmalige Erwerb werden mit bis zu 80% der Darlehenssumme gefördert.

Weg der Antragstellung?

Die Mittel werden bei der Stadt- oder Kreisverwaltung beantragt, in deren Bereich das zu fördernde Objekt liegt. Zuständig ist in der Regel das Amt für Bauförderung. Ihre zuständige Bewilligungsbehörde finden Sie auf den Seiten der NRW.BANK.

Weitere Informationen

Anträge für die Förderung des Neubaus von selbst genutztem Wohneigentum können voraussichtlich erst wieder Anfang 2012 gestellt werden. Davon nicht betroffen ist die Förderung des Erwerbs von selbst genutztem Wohneigentum.

Weitere Informationen gibt es im Förderlotsen der NRW.BANK.


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