NRW.BANK Förderung selbst genutzten Wohnraums - Neubau & Ersterwerb
Zielsetzung des Programms
Das Programm bietet zinsgünstige Darlehen für den Bau, Ersterwerb oder die erstmalige Schaffung einer selbst genutzten Immobilie.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Haushalte, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten und
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aus mindestens einer volljährigen Person und einem Kind
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oder einer Schwerbehinderten Person (Grad der Behinderung mindestens 50) bestehen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden:
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die erstmalige Schaffung eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung in einem neuen selbständigen Gebäude durch Neubau, Aufstockung eines Gebäudes oder Anbau an ein Gebäude,
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der Ersterwerb eines durch Neubau oder Erweiterung entstandenen Eigenheims oder einer Eigentumswohnung vom Bauträger,
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die erstmalige Schaffung eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung durch Änderung, Nutzungsänderung eines Gebäudes oder der Ersterwerb eines solchen Förderobjektes.
Wie wird gefördert?
Der Neubau, die erstmalige Schaffung eines Eigenheims durch Aufstockung oder Anbau sowie der Ersterwerb eines neu entstandenen Objektes werden mit bis zu 100% der Darlehenssumme gefördert.
Die erstmalige Schaffung eines Förderobjektes durch Nutzungsänderung sowie der erstmalige Erwerb werden mit bis zu 80% der Darlehenssumme gefördert.
Weg der Antragstellung?
Die Mittel werden bei der Stadt- oder Kreisverwaltung beantragt, in deren Bereich das zu fördernde Objekt liegt. Zuständig ist in der Regel das Amt für Bauförderung. Ihre zuständige Bewilligungsbehörde finden Sie auf den Seiten der NRW.BANK.
Weitere Informationen
Anträge für die Förderung des Neubaus von selbst genutztem Wohneigentum können voraussichtlich erst wieder Anfang 2012 gestellt werden. Davon nicht betroffen ist die Förderung des Erwerbs von selbst genutztem Wohneigentum.Weitere Informationen gibt es im Förderlotsen der NRW.BANK.

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Kundenbetreuung Rheinland
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Öffentliche Kunden:
Tel. 0211/91741-4600
Gewerbliche Kunden / Banken:
Tel. 0211/91741-4800
info-rheinland@nrwbank.de
Kundenbetreuung Westfalen
Johanniterstraße 3
48145 Münster
Öffentliche Kunden:
Tel. 0251/91741-4600
Gewerbliche Kunden / Banken:
Tel. 0251/91741-4800
info-westfalen@nrwbank.de
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