NRW.BANK.Elektromobilitäts-Programm
Zielsetzung des Programms
Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MWEBWV) sieht in der Elektromobilität eine große Chance für das Land. Um diese zu nutzen ist das Ziel, bis 2020 insgesamt 250.000 Fahrzeuge mit diesem zukunftsfähigen Antrieb in Betrieb zu nehmen.
Mit der verstärkten Einführung von elektrisch betriebenen PKW kann nicht nur die Abgaskonzentration gesenkt und das Klima geschont werden. Die Elektroautos wirken sich auch positiv auf den Lärmpegel in den Straßen und den angrenzenden Häusern aus.
Fokus Lärm
Elektro-Mobile sind deutlich leiser als herkömmliche Verbrennungsmotoren. Der verstärkte Austausch von normalen PKW durch diese zukunftsfähigen Fahrzeuge sorgt also insbesondere in verkehrsreichen Gebieten für eine Reduzierung der Lärmbelästigung durch Verkehr.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind grundsätzlich
- Existenzgrünger/-innen,
- mittelständische Unternehmen,
- kommunale Unternehmen und
- Angehörige freier Berufe.
Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gemäß der Definition in Ziffer 2.1 der "Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten" -2004/C 244/02- (Amtsblatt der EU C 244/2 vom 1.10.2004) sind von der Förderung ausgeschlossen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in den Themen Fahrzeugtechnik, Batterietechnologie, technische Infrastruktur und Netzwerke. Ferner ist der Erwerb vorgenannter Techniken sowie der Auf- und Ausbau von Ladestationen förderbar. Darüber hinaus kann auch die Anschaffung von Elektromobilen zu Demonstrationszwecken sowie der Erwerb von Flotten von Elektromobilen mit Ausnahme von Leasingfinanzierungen gefördert werden.
Wie wird gefördert?
Gefördert wird durch eine weitere Verbilligung der Förderdarlehen um bis zu 2 Prozentpunkten. Zusätzlich bietet die NRW.BANK Haftungsfreistellungen von bis zu 50% für die kreditgebenden Banken.
Die Darlehenslaufzeiten sind sehr flexibel und liegen zwischen 4 und 10 Jahren. Das Kreditvolumen reicht von mindestens 25.000 Euro bis zu maximal 5 Mio. Euro. Zusätzlich besteht die Option von bis zu 2 tilgungsfreien Jahren.
Weg der Antragstellung?
Anträge werden über die finanzierende Hausbank an die NRW.BANK gestellt. Nähere Informationen finden Sie unter www.nrwbank.de.

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Kundenbetreuung Rheinland
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Öffentliche Kunden:
Tel. 0211/91741-4600
Gewerbliche Kunden / Banken:
Tel. 0211/91741-4800
info-rheinland@nrwbank.de
Kundenbetreuung Westfalen
Johanniterstraße 3
48145 Münster
Öffentliche Kunden:
Tel. 0251/91741-4600
Gewerbliche Kunden / Banken:
Tel. 0251/91741-4800
info-westfalen@nrwbank.de
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