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NRW.BANK.Sportstätten

 

Zielsetzung des Programms

Langfristige und zinsgünstige Finanzierungsmittel zur Investitionen in Sportanlagen.

Fokus Lärm

Installation von Lärmschutzmaßnahmen an Sportstätten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Sportorganisationen (Vereine und Verbände). Der Nachweis der Gemeinnützigkeit erfolgt durch eine entsprechende Bestätigung über die Freistellung von Körperschaftssteuer durch das Finanzamt. Der Verein muss Mitglied im Landessportbund NRW e.V. bzw. in dessen zuständiger Untergliederung (Stadt-/Kreissportbund oder Sportfachverband) sein.

Was wird gefördert?

Es werden Investitionen in die Sportstätteninfrastruktur in NRW gefördert, soweit diese einem öffentlichen oder gemeinnützigen Zweck dienen.

Dies umschließt sowohl den Erwerb von Sportanlagen und sonstigen Anlagen, die für sportliche Nutzung hergerichtet werden, wie auch Modernisierung, Sanierung, Instandsetzung von vorhandenen Anlagen sowie Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen.

Gefördert werden:

Wie wird gefördert?

Mit dem Förderprogramm NRW.BANK.Sportstätten steht den gemeinnützigen Sportorganisationen in NRW eine langfristige Finanzierungsmöglichkeit für Investitionen zur Verfügung.

Der Finanzierungsanteil des NRW.BANK-Darlehens kann bis zu 100 % der Gesamtinvestitionskosten betragen. Der Kredithöchstbetrag liegt grundsätzlich bei 10 Mio. € je Antragsteller. Die Auszahlung erfolgt zu 100 %.

Die Laufzeiten:

Zusätzlich ist eine Haftungsfreistellung für die Hausbank in Höhe von 80% möglich. Bei Kreditsummen bis 200.000 € kann eine Haftungsentlastung in Höhe von 100% erfolgen.

Weg der Antragstellung?

Der Antrag ist bei einem Kreditinstitut nach Wahl des Antragstellers (Hausbank) zu stellen. Mit dem Vorhaben sollte vor Antragstellung nicht begonnen worden sein.

Über die zu fördernden Projekte berät der Arbeitsausschuss "Sportstättenfinanzierungsprogramm", der sich aus Vertretern der Landesregierung, des Landessportbundes und der NRW.BANK zusammensetzt. Ggf. wird zu einzelnen Maßnahmen eine gutachterliche Fachstellungnahme eingeholt.

Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie entweder bei Ihrer Hausbank oder auf der Internetseite der NRW.BANK unter www.nrwbank.de.

 

 


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