LärmUmgebungslärm in NRW
 
 
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NRW.BANK Kommunal Invest (Plus)

Zielsetzung des Programms

Kommunen soll eine langfristige und zinsgünstige Finanzierung für Investitionen zur Verfügung gestellt werden.

Fokus Lärm

Verminderung des Verkehrsaufkommens durch Maßnahmen in der Verkehrsinfrastruktur sowie Lärmschutzmaßnahmen in der Stadt- und Dorfentwicklung.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

Was wird gefördert?

Grundsätzlich werden alle Investitionen in die kommunale Infrastruktur mitfinanziert, zum Beispiel:

Wie wird gefördert?

Die Vergabe erfolgt als Direktkredit. Die Anträge können direkt bei der NRW.BANK gestellt werden. Ein Kredithöchstbetrag ist nicht festgelegt, die Förderhöchstgrenzen sind jedoch abhängig vom Kreditbetrag.

Kreditbetrag bis zu 2 Mio. Euro:
Bis zu 100% Finanzierung der förderfähigen Investitionskosten aus dem Programm NRW.BANK.Kommunal Invest.

Kreditbetrag ab 2 Mio. Euro:
Maximal 50 % des Kreditbedarfs über NRW.BANK Kommunal Invest, die restlichen 50 % über NRW.BANK Kommunal Invest Plus.

Als Laufzeit werden 20 oder 30 Jahre angeboten, wobei die Zinsverbilligung für 10 Jahre gilt. In Abhängigkeit von der Laufzeit sind 3 oder 5 tilgungsfreie Jahre möglich.

Weg der Antragstellung?

Direkt bei der NRW.BANK auf der Internetseite www.nrwbank.de.

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie im Förderlotsen der NRW.BANK unter www.nrwbank.de.

 

 


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