NRW.BANK.Infrastruktur
Zielsetzung des Programms
Mobilisierung privaten Kapitals für die Finanzierung von Infrastrukturvorhaben.
Fokus Lärm
Lärmschutzmaßnahmen in den Bereichen Städtebau, Verkehr und soziale Infrastruktur sowie Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind:
- inländische und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- Angehörige der freien Berufe
- private Investoren
Die Antragsberechtigung ist unabhängig von der Rechtsform und den Eigentumsverhältnissen. Allerdings darf der Gruppenumsatz - außer bei Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschaftshintergrund (d.h. unmittelbare oder mittelbare Beteiligung einer oder mehrerer kommunaler Gebietskörperschaften mit insgesamt mehr als 50%) - 500 Mio. Euro nicht überschreiten.
Was wird gefördert?
Gefördert werden alle Investitionen in die öffentliche oder/und soziale Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen:
- Umweltschutzinfrastruktur (Kanalnetze, Entsorgungseinrichtungen usw.)
- Maßnahmen zur Verbesserung der Energie- bzw. CO2-Effizienz
- Städtebaumaßnahmen (Stadtteilentwicklung, Sanierungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen usw.)
- Verkehrsinfrastruktur (Erstellung/Sanierung kommunaler Straßen etc.)
- Soziale Infrastruktur (Kindergärten, Kinderhorte, Pflegeheime, Krankenhäuser usw.)
- Bildungs- und Qualifizierungsinfrastruktur (Schulen, Hochschulen, Qualifizierungseinrichtungen usw.)
- Infrastrukturen zur Entwicklung des ländlichen Raums (Fremdenverkehrsinfrastruktur, Dorferneuerungsmaßnahmen usw.)
- Infrastrukturen der allgemeinen Verwaltung (Verwaltungsgebäude usw.)
Für die Nutzung der Infrastruktureinrichtungen sind öffentliche oder gemeinnützige Träger vorzusehen. Infrastruktureinrichtungen, die ausschließlich durch gewerbliche Unternehmen oder Freiberufler genutzt werden, und reine wohnwirtschaftliche Vorhaben sind von einer Förderung aus diesem Programm ausgeschlossen. Die Umfinanzierung bereits abgeschlossener Infrastrukturmaßnahmen ist nicht möglich.
Wie wird gefördert?
Der Finanzierungsanteil der NRW.BANK beträgt bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten. Die Kreditlaufzeiten liegen in der Regel zwischen 3 und 30 Jahren. Sie können flexibel an den Bedürfnissen des Einzelprojekts ausgerichtet werden. Ausgereicht wird es in der Regel als Ratendarlehen. Die Zinsbindung beträgt i.d.R. 10 Jahre, bei kürzerer Laufzeit des Darlehens entsprechend der Laufzeit. Abweichende Zinsbindungsfristen können im Einzelfall und auf Anfrage gesondert festgelegt werden.
Weg der Antragstellung?
Der Antrag ist bei einem Kreditinstitut nach Wahl des Antragstellers (Hausbank) zu stellen. Mit dem Vorhaben sollte vor Antragstellung nicht begonnen worden sein.
Weitere Informationen
Weitere Informationen gibt es im Förderlotsen der NRW.BANK unter www.nrwbank.de.

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Kundenbetreuung Rheinland
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Öffentliche Kunden:
Tel. 0211/91741-4600
Gewerbliche Kunden / Banken:
Tel. 0211/91741-4800
info-rheinland@nrwbank.de
Kundenbetreuung Westfalen
Johanniterstraße 3
48145 Münster
Öffentliche Kunden:
Tel. 0251/91741-4600
Gewerbliche Kunden / Banken:
Tel. 0251/91741-4800
info-westfalen@nrwbank.de
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