LärmUmgebungslärm in NRW
 
 
Farbleiste: blau = Umwelt, grün = Naturschutz, orange = Verbraucherschutz, dunkelorange = Landwirtschaft
 
A-Schrift kleinerASchrift normalA+Schrift größer
Seitenstruktur Service/Kontakt Impressum

EU-Förderprogramm Marco Polo

 

Zielsetzung des Programms

  1. Aktionen zur Verkehrsverlagerung: Dieses Programm soll durch eine Verlagerung des Straßengüterverkehrs auf alternative Transportwege zu einem verminderten Straßenverkehr führen.
  2. Katalytische Aktionen: Ziel des Programms ist die Überwindung von Barrieren, die einer Nutzung von Transportalternativen zum Straßengüterverkehr entgegensteht.
  3. Gemeinsame Lernaktion: Durch eine Verbesserung von Kooperation und Wissenstransfer sollen Schwierigkeiten in den Bereichen Logistik und Verkehr in Zukunft besser bewältigt werden können.
  4. Meeresautobahnen: In diesem Programm wird die Verlagerung von Straßengüterverkehr auf den Seeverkehr gefördert.
  5. Vermeidung von Straßengüterverkehr: Dieses Programm dient der Förderung einer Vermeidung von Straßengüterverkehr.

Fokus Lärm

Die Verlagerung und Vermeidung von Verkehr sind wirksame Maßnahmen zum Lärmschutz.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Konsortien aus gewerblichen oder öffentlichen Unternehmen. Die Teilnehmer müssen aus verschiedenen EU-Ländern oder an diese angrenzenden Staaten kommen und das Projekt muss grenzüberschreitenden Charakter haben.

Was wird gefördert?

  1. Aktionen zur Verkehrsverlagerung:
    Gefördert werden grenzüberschreitende Projekte zur Verlagerung des Straßengüterverkehrs auf den Schienen-, Binnenschiff- oder Seeverkehr. Das Projekt muss entweder Innovationscharakter haben oder eine bestehende Maßnahme entscheidend weiterentwickeln. Es werden keine Infrastrukturmaßnahmen gefördert.
  2. Katalytische Aktionen:
    Die Förderung bezieht sich auf innovative und beispielhafte Projekte, die zur Überwindung bestehender Barrieren beitragen. Infrastrukturmaßnahmen können gefördert werden, sofern diese notwendig für die Realisierung des Projektes sind.
  3. Gemeinsame Lernaktion:
    Es werden Maßnahmen und Projekte gefördert, die Kooperation und Wissenstransfer innerhalb der EU vorantreiben, verbessern oder unterstützen.
  4. Meeresautobahnen:
    Gefördert werden Projekte und Maßnahmen zur Verlagerung des Straßengüterverkehrs auf den Seeverkehr. Auch eine Verlagerung auf den Seeverkehr und weitere alternative Transportwege sind förderfähig. Infrastrukturmaßnahmen werden gefördert, wenn diese für das Projekt notwendig sind.
  5. Vermeidung von Straßengüterverkehr:
    In diesem Programm wird die Vermeidung von Straßengüterverkehr gefördert, z.B. durch bessere Logistik-Planung.

Wie wird gefördert?

  1. Aktionen zur Verkehrsverlagerung:
    Die Förderung erfolgt über einen Zuschuss von 2 € pro verlagerte 500 t/km vom Straßengüterverkehr auf eine der Alternativen. Die Bagatellgrenze  liegt bei 500.000 €, somit sind in den drei Jahren der Förderung mindestens 250 Mio. t/km zu verlagern. Die Förderung kann bis zu 35 % der förderfähigen Kosten betragen.
  2. Katalytische Aktionen:
    Gefördert wird über einen Zuschuss. Die Förderung kann bis zu 35 % der förderfähigen Kosten betragen, die Bagatellgrenze liegt bei 2 Mio. €. Die Laufzeit der Förderung beträgt 5 Jahre.
  3. Gemeinsame Lernaktion:
    Die Förderung erfolgt über einen Zuschuss von bis zu 50 % der Kosten. Die Bagatellgrenze liegt bei 2 Mio. €, die Förderung erstreckt sich über 2 Jahre.
  4. Meeresautobahnen:
    Es wird über einen Zuschuss von 2 € pro verlagerte 500 t/km. Die Bagatellgrenze liegt bei 2,5 Mio. € und die Förderung kann bis zu 35 % der Kosten betragen.
  5. Vermeidung von Straßengüterverkehr:
    Pro vermiedene 500 t/km wird ein Zuschuss von 2 € gezahlt. Dieser kann insgesamt bis zu 35 % der förderfähigen Kosten betragen. Die Förderung erfolgt über 5 Jahre.

Weg der Antragstellung?

Förderanträge können zu jährlichen Aufrufen zur Einreichung von Vorschlägen bei der Europäischen Kommission abgegeben werden. Entscheidend für den Erfolg eines Antrages ist das Verlagerungsvolumen, die Kompetenz der Projektpartner und die Professionalität.

Weitere Informationen

Informationen gibt es auf der Internetseite : http://ec.europa.eu oder beim Marco Polo-Team in Brüssel unter 

Tel. +32 2 295 09 24
Fax. +32 2 297 95 06
e-mail: eaci-marco-polo-helpdesk@ec.europa.eu

Weitere Informationen finden sich im Förderlotsen der NRW.BANK.

 


Logo NRW.Bank

Suche nach passenden Förderangeboten

Suchbegriff

NRW.BANK
Kundenbetreuung Rheinland
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Öffentliche Kunden:
Tel. 0211/91741-4600
Gewerbliche Kunden / Banken:
Tel. 0211/91741-4800
info-rheinland@nrwbank.de

Kundenbetreuung Westfalen
Johanniterstraße 3
48145 Münster
Öffentliche Kunden:
Tel. 0251/91741-4600
Gewerbliche Kunden / Banken:
Tel. 0251/91741-4800
info-westfalen@nrwbank.de

Newsletter

Falls Sie aktuelle Informationen zu Förderprogrammen, Veranstaltungen und rechtlichen Rahmenbedingungen in den Bereichen Lärm(schutz) und Lärmaktionsplanung erhalten wollen, können Sie sich bei unserem Newsletter anmelden.

Bitte tragen Sie einfach Ihre E-Mail-Adresse hier ein: