Lärmschutz an bestehenden Straßen
Zielsetzung des Programms
Vom Bund werden Zuwendungen für die Lärmsanierung an bestehenden Bundesfernstraßen gewährt. Die Lärmsanierung soll dort greifen, wo eine Lärmbelastung "gewachsen" ist und sich "verfestigt" hat, ohne dass eine bauliche Änderung der Straße erfolgte.
Wer wird gefördert?
Bei den passiven Lärmschutzmaßnahmen werden Eigentümer des Grundstücks mit der baulichen Anlage, Wohnungseigentümer oder Erbbauberechtigte gefördert. Mieter und Pächter sind nicht erstattungsberechtigt.
Eine entsprechende Lärmsanierung an bestehenden Landesstraßen gibt es durch das Land Nordrhein-Westfalen.
Was wird gefördert?
Voraussetzungen für die Lärmsanierung ist eine Überschreitung des Lärmpegels bei den maßgeblichen Immissionswerte in Abhängigkeit von der Gebietskategorie:
Krankenhäuser, Schulen, Kur- und Altenheime, reine und allgemeine Wohngebiete sowie Kleinsiedlungsgebiete:
67/57 dB (A) Tag/Nacht
Kern-, Dorf- und Mischgebiete:
69/59 dB(A) Tag/Nacht an Bundesfernstraßen
70/60 dB(A) Tag/Nacht an Landesstraßen
Gewerbegebiete:
72/62 dB(A) Tag/Nacht
Die Lärmpegel werden mit dem aktuellen Verkehrsaufkommen nach dem in den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen Ausgabe 1990 (RLS-90) vorgeschriebenen Verfahren berechnet.
Die Lärmsanierung besteht in Maßnahmen an der Straße (aktiver Lärmschutz) oder in Maßnahmen an der baulichen Anlage (passiver Schallschutz).
Aktive Lärmschutzmaßnahmen sind:
- Wälle
- Wände
- Wall/Wand-Kombinationen
- Lärmmindernde Fahrbahnoberflächen
- Teil- und Vollabdeckungen, Einhausungen
Folgende Kriterien werden zur Bewertung der Lärmsituation herangezogen:
- die Stärke der Lärmbelastung
- die Anzahl der Betroffenen
- die Art des Gebietes
- die Nutzung der betroffenen Flächen
- Ausschluss-/Minderungsgründe
Passive Lärmschutzmaßnahmen sind bauliche Verbesserungen an Umfassungsbauteilen schutzbedürftiger Räume, z. B. der Einbau von Schallschutzfenstern oder Lüftern. Aufwendungen für den passiven Lärmschutz können bis zu 75% erstattet werden.
Wie wird gefördert?
Es wird in Form von Zuwendungen gefördert.
Weg der Antragstellung?
Jeder kann einen formlosen Antrag auf Überprüfung der Lärmsituation im Bereich seines Wohnhauses an die Straßenbauverwaltung richten. Ansprechpartner ist die Niederlassung von Straßen.NRW im Bereich des Wohnortes oder der Betriebssitz.
Weitere Informationen

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