LärmUmgebungslärm in NRW
 
 
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LR - Räumliche Strukturmaßnahmen

 

Zielsetzung des Programms

Förderung von kommunalen Infrastrukturinvestitionen in ländlich geprägten Regionen.

Fokus Lärm

Berücksichtigung von aktiven und passiven Lärmschutzaspekten bei Investitionen in lautstärkeintensive Einrichtungen (z.B.: Sport- und Freizeiteinrichtungen, Freibäder, Kindertagesstätten)

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

Was wird gefördert?

Gefördert werden kommunale Infrastrukturinvestitionen sowie andere Vorhaben und Einrichtungen der kommunalen Daseinsvorsorge in ländlich geprägten Gebieten. Dies sind z.B.

Wie wird gefördert?

Durch zinsverbilligte Darlehen können bis zu 100% der förderfähigen Kosten finanziert werden. Die Darlehen sollten je Kreditnehmer und Jahr 10 Mio. € nicht übersteigen. Die maximale Laufzeit beträgt 10 Jahre, sie wird jedoch wie Zinsbindung und  Tilgungsleistungen entsprechend der gewünschten Struktur abgestimmt.

Außerplanmäßige Rückzahlungen sind für die Dauer der Zinsbindung nicht zulässig.

Weg der Antragstellung?

Förderanträge können über die jeweilige Hausbank bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank gestellt werden.

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie im Internet auf der Seite der Landwirtschaftlichen Rentenbank unter www.rentenbank.de oder im Förderlotsen der NRW.BANK unter www.nrwbank.de.

 


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