KfW Kommunal Investieren
Zielsetzung des Programms
Das Programm dient einer langfristigen und zinsgünstigen Finanzierung kommunaler Infrastruktur.
Fokus Lärm
Verminderung des Verkehrsaufkommens durch Maßnahmen in der Verkehrsinfrastruktur sowie Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen der Stadt- und Dorfentwicklung.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind:
- Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund.
- Unternehmen, unabhängig von Rechtsform und Gesellschafterstruktur, im Rahmen von Forfaitierungsmodellen.
- Unternehmen, unabhängig von Rechtsform und Beteiligungsverhältnissen, im Rahmen von Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP-Modelle), deren Gruppenumsatz 500 Mio. Euro nicht überschreitet.
Was wird gefördert?
Grundsätzlich werden alle Investitionen in die kommunale Infrastruktur mitfinanziert, zum Beispiel:
- Allgemeine Verwaltung
- Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Wissenschaft, Technik und Kulturpflege
- Stadt- und Dorfentwicklung
- Soziale Infrastruktur
- Ver- und Entsorgung
- Kommunale Verkehrsinfrastruktur inkl. öffentlicher Personennahverkehr
- Erschließungsmaßnahmen, die dauerhaft von dem kommunalen Unternehmen zu tragen und nicht umlagefähig sind
- Energieeinsparung und Umstellung auf umweltfreundliche Energieträger
Refinanziert werden auch Forfaitierungsmodelle, sofern es sich bei den Forderungsschuldnern um kommunale Gebietskörperschaften oder Gemeindeverbände handelt. Nicht finanziert werden wohnwirtschaftliche Projekte.
Wie wird gefördert?
Die Finanzierung erfolgt über ein langfristiges Darlehen mit günstigen Festzinssätzen und tilgungsfreien Anlaufjahren. Gefördert werden bis zu 100 % der Gesamtinvestition. Es wird ein Höchstbetrag von max. 50 Millionen € pro Vorhaben gefördert. Während der Umsetzung des Vorhabens kann der Kreditbetrag bis zu diesem Betrag aufgestockt werden.
Die Laufzeiten des Kredites betragen wahlweise:
- bis zu 10 Jahren mit max. 2 tilgungsfreien Anlaufjahren,
- bis zu 20 Jahren mit max. 3 tilgungsfreien Anlaufjahren,
- bis zu 30 Jahren mit max. 5 tilgungsfreien Anlaufjahren.
Die Zinsbindung beträgt 10 Jahren. Anschließend wird von der KfW ein Prolongationsangebot erstellt.
Weg der Antragstellung?
Der Antragsteller reicht eine zusammenfassende Projektbeschreibung bei seiner Hausbank ein. Diese füllt den Kreditantrag aus und reicht ihn bei der KfW ein. Der Antrag muss vor der Investition gestellt werden.
Weitere Informationen
Laut Informationen der KfW erhält dieses Förderprogramm zum 01.02.2012 den Titel "IKU - KfW-Investitionskredit Kommunale Unternehmen".
Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite der KfW oder im Förderlotsen der NRW.BANK.

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