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KfW Kommunal Investieren

 

Zielsetzung des Programms

Das Programm dient einer langfristigen und zinsgünstigen Finanzierung kommunaler Infrastruktur.

Fokus Lärm

Verminderung des Verkehrsaufkommens durch Maßnahmen in der Verkehrsinfrastruktur sowie Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen der Stadt- und Dorfentwicklung.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

Was wird gefördert?

Grundsätzlich werden alle Investitionen in die kommunale Infrastruktur mitfinanziert, zum Beispiel:

Refinanziert werden auch Forfaitierungsmodelle, sofern es sich bei den Forderungsschuldnern um kommunale Gebietskörperschaften oder Gemeindeverbände handelt. Nicht finanziert werden wohnwirtschaftliche Projekte.

Wie wird gefördert?

Die Finanzierung erfolgt über ein langfristiges Darlehen mit günstigen Festzinssätzen und tilgungsfreien Anlaufjahren. Gefördert werden bis zu 100 % der Gesamtinvestition. Es wird ein Höchstbetrag von max. 50 Millionen € pro Vorhaben gefördert. Während der Umsetzung des Vorhabens kann der Kreditbetrag bis zu diesem Betrag aufgestockt werden.

Die Laufzeiten des Kredites betragen wahlweise:

Die Zinsbindung beträgt 10 Jahren. Anschließend wird von der KfW ein Prolongationsangebot erstellt.

Weg der Antragstellung?

Der Antragsteller reicht eine zusammenfassende Projektbeschreibung bei seiner Hausbank ein. Diese füllt den Kreditantrag aus und reicht ihn bei der KfW ein. Der Antrag muss vor der Investition gestellt werden.

Weitere Informationen

Laut Informationen der KfW erhält dieses Förderprogramm zum 01.02.2012 den Titel "IKU - KfW-Investitionskredit Kommunale Unternehmen".

Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite der KfW oder im Förderlotsen der NRW.BANK.

 


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