KfW Energieeffizient Sanieren
Zielsetzung des Programms
Das Programm dient einer zinsgünstigen langfristigen Finanzierung von Maßnahmen zur Minderung des CO2-Ausstoßes bei Wohngebäuden.
Fokus Lärm
Lärmmindernde Dämmung und Isolierung im Zuge der Sanierungsmaßnahmen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt bei der Kreditvariante sind:
- Träger von Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen sowie
- Ersterwerber von neu sanierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen
Antragsberechtigt bei der Zuschussvariante sind:
- natürliche Personen als Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern mit max. zwei Wohneinheiten oder von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften,
- natürliche Personen als Ersterwerber von neu altersgerecht sanierten Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen,
- Wohnungseigentümergemeinschaften mit natürlichen Personen als Eigentümer.
Was wird gefördert?
Finanziert werden Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Minderung des CO2-Ausstoßes bei bestehenden Wohngebäuden, für die vor dem 01.01.1995 der Bauantrag oder Bauanzeige erstattet wurde.
Gefördert werden:
- energetische Sanierungen zum KfW-Effizienzhaus und
- Einzelmaßnahmen.
Wie wird gefördert?
Es können bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten der energetischen Sanierung gefördert werden.
Kredit:
Bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus können max. 75.000 € pro Wohneinheit durch einen zinsvergünstigten Kredit gefördert werden. Dazu kommt ein Tilgungszuschuss, der je nach erreichtem Energieniveau zwischen 2,5 und 12,5 % des Kreditbetrages beträgt. Bei einer maximalen Förderung von 75.000 € liegt der Tilgungszuschuss also zwischen 1.875 und 9.375 € pro Wohneinheit.
Bei Einzelmaßnahmen liegt die Kreditgrenze bei 50.000 € je Wohneinheit.
Zuschuss:
Beim KfW-Effizienzhaus wird, je nach erreichtem Niveau, ein Zuschuss zwischen 10 % (max. 7.500 €) und 20 % (max. 15.000 €) der förderfähigen Kosten pro Wohneinheit gefördert. Bei Einzelmaßnahmen liegt der Zuschuss bei max. 3.750 € der förderfähigen Investitionskosten.
Weg der Antragstellung?
Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Je nach Variante unterscheidet sich der Antragsweg:
Kredit
Die Anträge können vor Beginn des Projekts unter Verwendung der vorgesehenen Formulare bei jeder Bank oder Sparkasse gestellt werden.
Zuschuss
Die Antragstellung erfolgt direkt bei der KfW.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zu den Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie auf der Internetseite der KfW sowie im Förderlotsen der NRW.BANK.

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