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KfW Energieeffizient Sanieren

 

Zielsetzung des Programms

Das Programm dient einer zinsgünstigen langfristigen Finanzierung von Maßnahmen zur Minderung des CO2-Ausstoßes bei Wohngebäuden.

Fokus Lärm

Lärmmindernde Dämmung und Isolierung im Zuge der Sanierungsmaßnahmen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt bei der Kreditvariante sind:

Antragsberechtigt bei der Zuschussvariante sind:

Was wird gefördert?

Finanziert werden Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Minderung des CO2-Ausstoßes bei bestehenden Wohngebäuden, für die vor dem 01.01.1995 der Bauantrag oder Bauanzeige erstattet wurde.

Gefördert werden:

Wie wird gefördert?

Es können bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten der energetischen Sanierung gefördert werden.

Kredit:

Bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus können max. 75.000 € pro Wohneinheit durch einen zinsvergünstigten Kredit gefördert werden. Dazu kommt ein Tilgungszuschuss, der je nach erreichtem Energieniveau zwischen 2,5 und 12,5 % des Kreditbetrages beträgt. Bei einer maximalen Förderung von 75.000 € liegt der Tilgungszuschuss also zwischen 1.875 und 9.375 €  pro Wohneinheit.

Bei Einzelmaßnahmen liegt die Kreditgrenze bei 50.000 € je Wohneinheit.

Zuschuss:

Beim KfW-Effizienzhaus wird, je nach erreichtem Niveau, ein Zuschuss zwischen 10 % (max. 7.500 €) und 20 % (max. 15.000 €)  der förderfähigen Kosten pro Wohneinheit gefördert. Bei Einzelmaßnahmen liegt der Zuschuss bei max. 3.750 € der förderfähigen Investitionskosten.

Weg der Antragstellung?

Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Je nach Variante unterscheidet sich der Antragsweg:

Kredit

Die Anträge können vor Beginn des Projekts unter Verwendung der vorgesehenen Formulare bei jeder Bank oder Sparkasse gestellt werden.

Zuschuss

Die Antragstellung erfolgt direkt bei der KfW.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zu den Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie auf der Internetseite der KfW sowie im Förderlotsen der NRW.BANK.

 

 


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