KfW Energieeffizient Bauen
Zielsetzung des Programms
Das Programm dient der langfristigen Finanzierung für Einrichtung, Herstellung oder Ersterwerb von KfW-Effizienzhäusern.
Fokus Lärm
Neubau von Häusern mit hohen (lärm-) dämmenden Standards.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind:
- Alle Träger von Investitionsmaßnahmen an neuen selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen sowie
- Ersterwerb von neu errichteten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Einrichtung, Herstellung oder der Ersterwerb von energieeffizienten Wohngebäuden (KfW Effizienzhaus) einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen. Die Erweiterung bestehender Gebäude durch abgeschlossene Wohneinheiten sowie die Umwidmung bisher nicht wohnwirtschaftlich genutzter Gebäude bei anschließender Nutzung als Wohngebäude gilt ebenfalls als Herstellung.
Die KfW-Effizienzhäuser müssen die in der Energieeinsparverordnung (EnEV) sowie von der KfW festgelegten energetischen Niveaus erreichen. Das angestrebte Niveau ist mit Antragsstellung durch einen Sachverständigen zu bestätigen.
Von der Förderung ausgenommen sind Ferien- und Wochenendhäuser.
Wie wird gefördert?
Es können bis zu 100% der Investitionskosten (Baukosten ohne Grundstück), maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit gefördert werden. Die Kreditlaufzeit beträgt maximal 30 Jahre, wobei bis zu 5 tilgungsfreie Jahre möglich sind.
Es werden 100% des Zusagebetrages ausgezahlt. Die Auszahlung kann in einer Summe oder in Teilbeträgen erfolgen, wobei die abgerufenen Beträge innerhalb von 3 Monaten vollständig dem festgelegten Verwendungszweck zugeführt werden müssen. Sollte diese Frist überschritten werden, wird dem Kreditnehmer ein Zinszuschlag berechnet.
Für eingegangene Anträge gilt unabhängig vom energetischen Niveau ein einheitlicher Zinssatz. Die Differenzierung der Energieniveaus findet über einen Tilgungszuschuss statt. Dieser liegt beim KfW-Effizienzhaus 40 bei 10% und beim KfW-Effizienzhaus 55 bei 5% des Zusagebetrages. Höhere Energieniveaus erhalten keinen Tilgungszuschuss.
Weg der Antragstellung?
Kreditanträge können vor Beginn des Projekts unter Verwendung der vorgesehenen Formular bei jeder Bank oder Sparkasse gestellt werden.
Weitere Informationen
Weiter Informationen finden sich auf der Internetseite der KfW oder im Förderlotsen der NRW.BANK.

Suche nach passenden Förderangeboten
Kundenbetreuung Rheinland
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Öffentliche Kunden:
Tel. 0211/91741-4600
Gewerbliche Kunden / Banken:
Tel. 0211/91741-4800
info-rheinland@nrwbank.de
Kundenbetreuung Westfalen
Johanniterstraße 3
48145 Münster
Öffentliche Kunden:
Tel. 0251/91741-4600
Gewerbliche Kunden / Banken:
Tel. 0251/91741-4800
info-westfalen@nrwbank.de
Newsletter
Falls Sie aktuelle Informationen zu Förderprogrammen, Veranstaltungen und rechtlichen Rahmenbedingungen in den Bereichen Lärm(schutz) und Lärmaktionsplanung erhalten wollen, können Sie sich bei unserem Newsletter anmelden.Bitte tragen Sie einfach Ihre E-Mail-Adresse hier ein: