LärmUmgebungslärm in NRW
 
 
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KfW-Umweltprogramm

 

Zielsetzung des Programms

Mit dem Programm werden gewerbliche Unternehmen gefördert, die in Umweltschutzmaßnahmen investieren und somit zur Verbesserung der Umweltsituation beitragen.

Fokus Lärm

Förderung von Maßnahmen gewerblicher Unternehmen zur Reduzierung von Lärmemissionen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

Aufgrund beihilferechtlicher Vorgaben sind Unternehmen in bestimmten Branchen nicht förderfähig. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Was wird gefördert?

Hierzu zählen Maßnahmen

 

Wie wird gefördert?

Es können bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten gefördert werden. Für die Maßnahme kann ein Kreditbetrag von bis zu 10 Mio. € pro Vorhaben beantragt werden.

Die Laufzeiten gestalten sich wie folgt:

Weg der Antragstellung?

Kreditanträge können vor Beginn des Projekts unter Verwendung der vorgesehenen Formulare bei jeder Bank oder Sparkasse gestellt werden.

Weitere Informationen

Weiter Informationen finden sich auf der Internetseite der KfW oder im Förderlotsen der NRW.BANK.

 

 


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