Stabilisierung und Aufwertung städtischer Problemgebiete Operationelles Programm (2007-2013), Schwerpunkt 3.1
Zielsetzung des Programms
Ziel dieses Programms ist die Unterstützung von Maßnahmen zur Förderung und Aufwertung städtischer Problemgebiete unter sozialen, ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten. Dieses Programm wird mit Mitteln der Europäischen Union kofinanziert und ist im Operartionellen Programm Ziel 2 (2007-2013) dem Schwerpunkt 3.1 zugeordnet.
Fokus Lärm
Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Lärmsituation (z.B. Lärmschutzmaßnahmen) als integrierter Bestandteil der Entwicklung städtischer Problemgebiete.
Wer wird gefördert?
Zielgruppe sind u.a. die an dem Programm "Soziale Stadt NRW"/URBAN II oder Stadtumbau West teilnehmenden Städte. In ganz Nordrhein-Westfalen werden anhand statistischer Kriterien in einzelnen Städten Stadtteile ermittelt, die besondere Problemlagen aufweisen. Die Städte werden in landesweiten Ausschreibungen aufgerufen, sich mit integrierten Handlungskonzepten für ihre benachteiligten Stadtteile um eine Förderung zu bewerben. Grundsätzlich förderfähig sind Gemeinden und Gemeindeverbände.
Was wird gefördert?
Im Zuge des Operationellen Programms Ziel 2 (2007-2013) werden strukturschwache Regionen mit spezifischen Maßnahmen im Zuge der Förderpriorität nachhaltige Stadt- und Regionalentwicklung gefördert. Förderfähige Projekte sollen gebietsbezogen, sektorübergreifend und partnerschaftlich entwickelt werden.
Basierend auf integrierten Handlungskonzepten sollen selbst tragende Netzwerkstrukturen unter Einbindung privater Unternehmen und Initiativen aktiviert werden.
Ziele der möglichen Aktivitäten sind:
- Förderung der Lokalen Ökonomie,
- Förderung der sozialen und ethnischen Integration,
- Gestaltung des öffentlichen Raums,
- Bildung und Schule im Stadtteil,
- Internationaler Austausch von Netzwerken,
- Förderung von Maßnahmen zur Umweltentlastung (u.a. Lärm- und Lufreinhaltung):
Zu den Maßnahmen zur Umweltentlastung, die zu einer Verbesserung des öffentlichen Raumes, des Wohnumfeldes und der Erschließung beitragen, gehören:
- Durchführung baulicher Maßnahmen zur Lärmminderung beim Straßen- und Schienenverkehr (z.B. Errichtung von Lärmschutzwänden und - wällen, Einbau von Schallschutzfenstern, Einbau geräuscharmer Fahrbahnbeläge, Straßenumbaumaßnahmen z.B. zur Verkehrslenkung, Verkehrsberuhigung, Verstetigung des Verkehrs und Förderung des Fußgänger- und Radverkehrs),
- Installation von Einrichtungen der Verkehrslenkung und Verkehrsminderung (z.B. Verkehrsschilder, Verkehrsleitsysteme, Signalanlagen),
- Umrüstung bzw. Beschaffung emissionsarmer Fahrzeuge im ÖPNV,
- Erarbeitung von Konzepten zur ÖPNV-Förderung, zur Förderung des Rad- und Fußgängerverkehrs,
- Erarbeitung innovativer Lärmminderungsmaßnahmen und Lärmschutzkonzepte,
- Durchführung von Pilotprojekten zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen und zur Realisierung von Lärmschutz-maßnahmen,
- Öffentlichkeitsarbeit.
Gefördert werden nur Projekte, für die keine rechtliche Verpflichtung besteht.
Wie wird gefördert?
Die Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Lärmsituation erfolgt über einen Zuschuss. Von der Europäischen Union werden 50 % der förderfähigen Kosten übernommen. Von den verbleibenden 50 % werden in Abhängigkeit von den verfügbaren Haushaltsmittel maximal weitere 80 % der förderfähigen Kosten vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MKULNV) des Landes Nordrhein-Westfalen übernommen.
Weg der Antragstellung?
Anträge zur Aufnahme in das Ziel 2-Förderprogramm sind über die Bezirksregierung an das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Wesfalen (MWEBWV) zu richten. Für städtische Gebiete, die bereits in das Programm "Soziale Stadt NRW/URBAN II oder Stadtumbau West" aufgenommen worden sind, können sich die Städte mit Statusberichten zum Stand der bestehenden integrierten Handlungskonzepte um eine Ziel 2-Förderung bewerben. Für diese städtischen Gebiete können konkrete Förderanträge für Maßnahmen zur Verbesserung der Lärmsituation über die Bezirksregierungen dargestellt werden.
Für Gebiete, die noch nicht in einem der o.g. Programme aufgenommen sind, ist zuerst von der Stadt eine Neuaufnahme zu beantragen. Um Maßnahmen zur Verbesserung der Lärmsituation zu fördern, sollten diese bereits frühzeitig mit in den Antragsunterlagen identifiziert und aufgenommen werden. Anträge zur Neuaufnahme von städtischen Gebieten in die Ziel 2-Förderung können ohne Einhaltung einer bestimmten Vorlagefrist an das MWEBWV eingereicht werden. Eine Beratung und Beschlussfassung in der Intermag über einen Antrag setzt allerdings voraus, dass die Anträge jeweils zum 31.03. oder 30.09. des laufenden Jahres beim MWEBWV eingereicht werden.
Weitere Informationen
Weitere Informationen gibt es bei der zuständigen Bezirksregierung, beim Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Wesfalen (MWEBWV) oder dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Wesfalen (MKULNV) oder unter www.ziel2-nrw.de.

Suche nach passenden Förderangeboten
Kundenbetreuung Rheinland
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Öffentliche Kunden:
Tel. 0211/91741-4600
Gewerbliche Kunden / Banken:
Tel. 0211/91741-4800
info-rheinland@nrwbank.de
Kundenbetreuung Westfalen
Johanniterstraße 3
48145 Münster
Öffentliche Kunden:
Tel. 0251/91741-4600
Gewerbliche Kunden / Banken:
Tel. 0251/91741-4800
info-westfalen@nrwbank.de
Newsletter
Falls Sie aktuelle Informationen zu Förderprogrammen, Veranstaltungen und rechtlichen Rahmenbedingungen in den Bereichen Lärm(schutz) und Lärmaktionsplanung erhalten wollen, können Sie sich bei unserem Newsletter anmelden.Bitte tragen Sie einfach Ihre E-Mail-Adresse hier ein: