LärmUmgebungslärm in NRW
 
 
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Förderung des Neu- und Ausbaus sowie der Reaktivierung privater Gleisanschlüsse (Gleisanschlussförderrichtlinie)

 

Zielsetzung des Programms

Der Bund gewährt zur Steigerung des Schienengüterverkehrs Zuwendungen für die Errichtung, Reaktivierung und den Ausbau von privaten Gleisanschlüssen. Ziel ist die Verlagerung von Anteilen des Güterverkehrs von dem Verkehrsträger Straße auf den Verkehrsträger Schiene.

Fokus Lärm

Die Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene kann zu einer deutlichen Reduzierung von Straßenverkehrslärm beitragen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Wirtschaftsunternehmen in privater Rechtsform, die als Gewerbebetrieb Güter per Eisenbahn empfangen und/oder versenden. Anlagen für innerbetriebliche Transporte werden nicht bezuschusst.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Errichtung, Reaktivierung und Ausbau von privaten Gleisanschlüssen.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Dabei beträgt der Umfang der Förderung bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten.

Weg der Antragstellung?

Der Antrag ist beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) schriftlich zu stellen. Dem Antrag sind eine Reihe von Unterlagen beizufügen. Eine genau Auflistung finden Sie in der Gleisanschlussrichtlinie auf der Internetseite www.bmvbs.de .

Die Richtlinie ist bis zum 31.08.2012 gültig.

Weitere Informationen

Eisenbahn-Bundesamt (EBA)
Heinemannstraße 6
53175 Bonn
www.eisenbahn-bundesamt.de

Zusätzlich finden Sie auch Informationen im Förderlotsen der NRW.BANK.


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