7. Forschungsrahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft
Zielsetzung des Programms
Ziele sind die Schaffung eines gemeinsamen "Europäischen Forschungsraums", die Förderung der internationalen Zusammenarbeit sowie die Stärkung der wissenschaftlichen und technologischen Grundlagen in Europa.
Fokus Lärm
Internationale Projekte und Forschung bezüglich Lärmschutz und Lärmvermeidung (zum Beispiel in den Bereichen: Gesundheit, Verkehr, Werkstoffe).
Wer wird gefördert?
Gefördert werden internationale Konsortien aus Forschungsinstituten, Hochschulen, Unternehmen oder Wissenschaftlern. Teilnahmeberechtigt sind dabei die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, assoziierte Staaten, Türkei und Kroatien, Israel, die EFTA Staaten Norwegen, Island, Lichtenstein und die Schweiz, International Cooperation Partner Countries.
Was wird gefördert?
Gefördert werden:
- Verbundprojekte mit Teilnehmern verschiedener Staaten, mit dem Ziel neues Wissen, innovative Technologien, Verfahren, Produkte oder Dienstleistungen zu entwickeln
- Exzellenznetze, die eine dauerhaft angelegte Kooperation unterstützen
- Koordinierungs- und Begleitmaßnahmen
- Aus- und Weiterbildung von Forschern (Marie-Curie-Stipendien)
- Forschung zum Nutzen spezieller Gruppen (Insbesondere KMU)
- Infrastrukturen und Vernetzung
- Gemeinschaftbeiträge zu multifinanzierten Initiativen
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen für Forschungsprojekte, Stipendien für Forscher oder Koordinierungs-/Vernetzungsmaßnahmen von Projekten.
Weg der Antragstellung?
Die Antragstellung erfolgt nach Aufruf der Europäischen Kommission zur Abgabe von Vorschlägen. Der Aufruf wird im EU-Amtsblatt und im Internet veröffentlicht.
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden sich im Internet unter www.forschungsrahmenprogramm.de, www.eubuero.de oder im Förderlotsen der NRW.BANK.

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Kundenbetreuung Rheinland
Kavalleriestraße 22
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