Förderprogramm für die Bereiche der Sicherheit und der Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen ("De-minimis" - Förderprogramm)
Zielsetzung des Programms
Förderung der Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen.
Fokus Lärm:
Förderung des Erwerbs lärmarmer und emissionsarmer schwerer Nutzfahrzeuge.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden können Unternehmen, die gewerblichen Güterkraftverkehr oder Werkverkehr durchführen und Eigentümer oder Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen sind. Schwere Nutzfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 12 Tonnen beträgt.
Was wird gefördert?
Vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung unter Beteiligung der Straßengüterverkehrsverbände wurde ein umfassender, auf die Bedürfnisse des Güterkraftverkehrsgewerbes zugeschnittener Maßnahmenkatalog erarbeitet.
Es werden folgende fahrzeug- und personenbezogene Maßnahmen sowie Maßnahmen zur Effizienzsteigerung gefördert:
- Der Erwerb von Ausrüstungsgegenständen, Einrichtungen und sonstige Maßnahmen im Bereich Umwelt und Sicherheit wie z. B. lärm-/geräuscharme und rollwiderstandsoptimierte Reifen.
- Beratungen zu umwelt- und sicherheitsbezogenen Fragen der Unternehmensführung.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Pro Jahr ist die Zuwendung auf 33.000 € je antragstellenden Unternehmen begrenzt. Die Förderhöhe kann sich auf bis zu 100 % der förderfähigen Kosten belaufen
Für die folgenden Maßnahmen gelten maßnahmenbezogene Förderhöchstbeträge:
- Fahrzeugbezogene Maßnahme: bis zu 3.600 €
- Personenbezogene Maßnahme: bis zu 1.400 €
- Maßnahme zur Effizienzsteigerung: bis zu 2.500 €
Weg der Antragstellung?
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens, auf dem dafür vorgesehenen amtlichen Vordruck beim
Bundesamt für Güterverkehr (BAG)
- Zuwendungsverfahren -
Postfach 19 01 80
50498 Köln
jeweils spätestens bis zum 31. März des Jahres zu stellen, in dem mit der geförderten Maßnahme begonnen werden soll. Alternativ ist eine elektronische Antragstellung möglich.
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite des Bundes unter www.bag.bund.de .

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