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Förderprogramm für die Bereiche der Sicherheit und der Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen ("De-minimis" - Förderprogramm)


Zielsetzung des Programms

Förderung der Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen.

Fokus Lärm:

Förderung des Erwerbs lärmarmer und emissionsarmer schwerer Nutzfahrzeuge.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden können Unternehmen, die gewerblichen Güterkraftverkehr oder Werkverkehr durchführen und Eigentümer oder Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen sind. Schwere Nutzfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 12 Tonnen beträgt.

Was wird gefördert?

Vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung unter Beteiligung der Straßengüterverkehrsverbände wurde ein umfassender, auf die Bedürfnisse des Güterkraftverkehrsgewerbes zugeschnittener Maßnahmenkatalog erarbeitet.
Es werden folgende fahrzeug- und personenbezogene Maßnahmen sowie Maßnahmen zur Effizienzsteigerung gefördert:

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Pro Jahr ist die Zuwendung auf 33.000 € je antragstellenden Unternehmen begrenzt. Die Förderhöhe kann sich auf bis zu 100 % der förderfähigen Kosten belaufen

Für die folgenden Maßnahmen gelten maßnahmenbezogene Förderhöchstbeträge:

Weg der Antragstellung?

Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens,  auf dem dafür vorgesehenen amtlichen Vordruck beim

Bundesamt für Güterverkehr (BAG)
- Zuwendungsverfahren -
Postfach 19 01 80
50498 Köln

jeweils spätestens bis zum 31. März des Jahres zu stellen, in dem mit der geförderten Maßnahme begonnen werden soll. Alternativ ist eine elektronische Antragstellung möglich.

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite des Bundes unter www.bag.bund.de .

 

 


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