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Förderprogramm für emissionsärmere Dieselmotoren von Binnenschiffen

 

Zielsetzung des Programms

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS) unterstützt die Anschaffung von emissionsärmeren Binnenschiffsmotoren. Das Ziel ist es, möglichst frühzeitig die Binnenschiffe mit umweltfreundlicheren Motoren auszurüsten.

Fokus Lärm

Moderne emissionsärmere Dieselmotoren erzeugen weniger Lärm.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind in der Bundesrepublik Deutschland ansässige Unternehmen, die als Eigentümer eines Binnenschiffes (Güter- und Personenschiffe) in einem deutschen Binnenschiffsregister eingetragen sind.

Was wird gefördert?

Das Schiff muss beruflich für die Binnenschifffahrt genutzt werden. Für das Binnenschiff muss ein amtlicher Nachweis über die technische Zulassung zum Verkehr vorliegen.

Gefördert werden:

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.

Die Höhe der Förderung beträgt

Unternehmen aus den regionalen Fördergebieten gemäß Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung können einen um 5 % (alte Bundesländer) bzw. 10 % (neue Bundesländer) erhöhten Fördersatz erhalten.

Weg der Antragstellung?

Die Anträge sind unter Verwendung der Antragsformulare vor Vorhabensbeginn an die Bewilligungsbehörde Wasser- und Schifffahrtsdirektion West zu richten. Als Zeitpunkt des Vorhabensbeginns muss grundsätzlich der Zeitpunkt des Abschlusses eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages gewertet werden. Die Antragsformulare sind im Internet unter www.elwis.de oder bei der Wasser- und Schifffahrtsdirektion West erhältlich.

Der Zuwendungsempfänger muss das Binnenschiff mit dem finanziell geförderten emissionsärmeren Dieselmotor mindestens zwei Jahre nach Einbau bzw. Austausch des Motors beruflich für die Binnenschifffahrt nutzen (Zweckbindungsfrist). Für den Einbau von Partikel- und/oder Stickstoffminderungsanlagen muss die Minderung der Partikelmasse um mindestens 90 % bzw. Stickstoffoxidemissionen um mindestens 70 % durch Herstellererklärung oder durch messtechnische Ergebnisse nachgewiesen werden.

Die Kombination mit einer Förderung aus dem ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm, Förderschwerpunkt "Anschaffung von emissionsarmen und flussverträglichen Binnenschiffen", ist ausgeschlossen.

Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.

Die Richtlinie ist bis zum 31. Dezember 2012 befristet.

Weitere Informationen

Wasser- und Schifffahrtsdirektion West
Cheruskerring 11
48147 Münster
Tel. (02 51) 27 08-0
Fax (02 51) 27 08-1 15
E-Mail: wsd-west@wsv.bund.de
Internet: http://www.wsd-west.wsv.de

Außerdem finden Sie Informationen im Förderlotsen der NRW.BANK.

 

 


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