LärmUmgebungslärm in NRW
 
 
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Energiesparservice der Verbraucherzentralen

 

Zielsetzung des Programms

Beratung zu Energieeinsparung und Einsatz erneuerbarer Energien.

Fokus Lärm

Mit einem baulichen Wärmeschutz ist in der Regel auch ein Lärmschutz verbunden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind

Was wird gefördert?

Die Verbraucherzentralen beraten zu allen Fragen der Energieeinsparung und zur Verwendung regenerativer Energien in Privathaushalten. Ausgenommen ist der Verkehrsbereich.

Die Verbraucherzentralen unterscheiden grob folgende Themen:

Wie wird gefördert?

Die erste Beratung findet in der Beratungsstelle statt. Diese Beratung wird mit fünf Euro berechnet. Der weitaus größere Anteil wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) beigesteuert. Es gibt allerdings Fälle, die sich in der Beratungsstelle nicht abschließend klären lassen. Dann gibt es die Möglichkeit eines Ortstermins, wo der Berater das Energieproblem selbst in Augenschein nehmen kann und anschließend eine individuelle Lösung dafür ausarbeitet. Dieser Ortstermin kostet den Antragsteller einen Eigenanteil von 60 € für 1,5 Stunden und wird zusätzlich ebenfalls vom BMWi bezuschusst. Für jede weitere angefangene Stunde werden dem Antragssteller 20 € zusätzlich berechnet.

Weg der Antragstellung?

Die Förderung erfolgt über den günstigen Preis, der für ein Beratungsgespräch zu zahlen ist. Die Beratung erfolgt direkt bei den Verbraucherzentralen. Die jeweiligen Adressen finden Sie unter den unten angegebenen Links.

Weitere Informationen

www.verbraucherzentrale-energieberatung.de

www.verbraucherzentrale-nrw.de

 


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