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Energieeffizienzberatung (Sonderfonds Energieeffizienz in KMU)

Hinweis: Anträge konnten bis einschließlich 31.12.2011 über die elektronische Antragsplattform der KfW gestellt werden. Es ist geplant, die Förderung ab 2012 fortzuführen.

Zielsetzung des Programms

Gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und der KfW zur Erschließung von Energieeffizienzpotenzialen in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Das Förderprogramm dient der Überwindung bestehender Informationsdefizite über Energieeinsparmöglichkeiten. Es ist als Anreiz für Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz gedacht.

Fokus Lärm

Verbesserung der Energieeffizienz und Lärmminderung durch verbesserte Dämmung

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

Gefördert werden können nur Beratungen an Standorten in Deutschland. Die Unternehmen müssen sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und die KMU-Kriterien der EU-Kommission erfüllen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden eine Initial- und eine Detailberatung zur Energieeinsparung in KMU.

Im Rahmen der Initialberatung werden energetische Schwachstellen im Unternehmen auf Basis vorhandener energietechnischer Daten untersucht und eine Betriebsbesichtigung durchgeführt. Das Ergebnis der Prüfung wird in einem standardisierten Abschlussbericht dokumentiert.

Im Rahmen der Detailberatung wird eine vertiefende Energieanalyse vorgenommen, die als Basis für die Erarbeitung eines konkreten Maßnahmeplans dient.

Wie wird gefördert?

Das maximal förderfähige Tageshonorar bei Initial- und Detailberatung beträgt 800 €. Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden pro Tag.

Unternehmen erhalten für die Initialberatung einen Zuschuss in Höhe von bis zu 80 % des förderfähigen Tageshonorars von 800 €, also max. 640 € pro Tag, für maximal 2 Tage. Der maximale Zuschuss für die Initialberatung beträgt also 1.280 €.

Für eine Detailberatung erhalten Unternehmen einen Zuschuss in Höhe von bis zu 60% des maximal förderfähigen Tageshonorars von 800 €, also max. 480 € pro Tag. Dabei können bis zu 10 Beratertage gefördert werden. Der Höchstzuschuss für die Detailberatung beträgt also 4.800 €.

Weitergehende Kosten (höheres Tageshonorar, höhere förderfähige Beratungskosten) sind vom Antrag stellenden Unternehmen selbst zu tragen.

Weg der Antragstellung?

Zur Beantragung der Förderung erfassen Unternehmen zunächst online ihren Antrag (Antragsplattform). Dieser wird anschließend ausgedruckt und unterschrieben bei dem für Sie zuständigen Regionalpartner der KfW eingereicht. Dieser leitet den Antrag nach Prüfung an die KfW weiter.

Weitere Informationen

Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite der KfW unter oder im Förderlotsen der NRW.BANK.

 

 


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