LärmUmgebungslärm in NRW
 
 
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EU - LIFE+

 

Zielsetzung des Programms

Ziel ist es, in den drei Bereichen

bereits existierende/s Umweltpolitik und Umweltrecht umzusetzen und weiterzuentwickeln.

Fokus Lärm

Studien, Konzepte, Veranstaltungen zum Thema Lärmschutz und Lärmvermeidung

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind alle öffentlichen und privaten Einrichtungen, die sich mit Umweltpolitik, Umweltschutz und Umweltrecht beschäftigen. Teilnehmen am Antragsverfahren können die Mitglieder der Europäischen Umweltagentur, die Beitrittskandidaten der EU sowie die Balkanländer, die am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess beteiligt sind.

Was wird gefördert

Gefördert werden

  • die Arbeit von Nichtregierungsorganisationen auf europäischer Ebene,

  • der Aufbau und Unterhalt von Netzwerken und Datenbanken mit Umweltinformationen,

  • Studien, Erhebungen sowie die Entwicklung von Modellen und Szenarien,

  • Überwachungsmaßnahmen, einschließlich der Überwachung von Wäldern,

  • der Aufbau von Kapazitäten,

  • Aus- und Weiterbildung,

  • die Vernetzung und Verbreitung von Beispielen vorbildlicher Praxis,

  • Informations- und Kommunikationsvorhaben,

  • Demonstrationsvorhaben,

  • sowie weitere spezifische Maßnahmen für den Teilbereich "Natur und biologische Vielfalt".

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse. Im Regelfall betragen diese 50 % der förderungsfähigen Kosten, in Ausnahmefällen kann die Förderung auch 75 % betragen.

Weg der Antragstellung?

Die Europäische Kommission veröffentlicht jährliche Aufrufe zur Abgabe von Anträgen für Teilbereiche des Programms.

Weitere Informationen

Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite der EU unter www.ec.europa.eu/environment/life und können bei der Europäische Kommission erfragt werden:

Europäische Kommission
Generaldirektion Umwelt
DG ENV.E.4
B-1049 Brüssel
Tel. (0032 2) 2 92 17 87

E-Mail: envinfo@ec.europa.eu

 

Außerdem finden Sie Informationen im Förderlotsen der NRW.BANK.

 


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