Denkmalgerechte Erneuerung von selbst genutztem Wohnraum
Zielsetzung des Programms
Das Programmziel ist die Modernisierung und Optimierung von Wohngebäuden in historischen Stadt- und Ortskernen oder in denkmalgeschützten Werks- und Genossenschaftssiedlungen.
Fokus Lärm
Im Zuge der Restaurierung, Erneuerung und Dämmung von Wohngebäuden können passive Lärmschutzmaßnahmen umgesetzt werden.
Wer wird gefördert?
Die Förderung wird natürlichen Personen als Eigentümer, als Erbauberechtigte oder als sonstige dinglich Verfügungsberechtigte mit ausreichender Kreditwürdigkeit gewährt.
Die Förderung setzt voraus, dass:
- der geförderte Wohnraum vom Eigentümer selbst genutzt wird und
- in einem historischen Stadt- oder Ortskern im Sinne der Stadterneuerungsrichtlinien NRW oder in einer Werks- oder Genossenschaftssiedlung liegt und
- als Denkmal geschützt ist oder in einem Denkmalbereich liegt und
- eine gültige Erlaubnis der geplanten Maßnahmen nach dem Denkmalschutzgesetz vorliegt
Was wird gefördert?
- Denkmalgerechte Fassadensanierung und Dacherneuerung einschließlich Wärmedämmung
- Restaurierung und Erneuerung von Fenstern und Haustüren
- Trockenlegung und Wärmedämmung von Kellern
- Instandsetzungen, die durch die durchgeführten Maßnahmen verursacht werden.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt über ein Darlehen von bis zu 40.000 € pro selbst genutzter Wohnung. Es beträgt höchstens 50 % der förderfähigen Bau- und Baunebenkosten. Der Mindestbetrag liegt bei 2.500 €.
Weg der Antragstellung?
Die Fördermittel werden bei der Stadt- oder Kreisverwaltung beantragt, in deren Bereich das zu fördernde Objekt liegt. Zuständig ist in der Regel das Amt für Bauförderung. Die zuständige Bewilligungsbehörde mit Ansprechpartner kann im Internet abgefragt werden unter www.nrwbank.de.
Für die Beantragung der Fördermittel ist ein Formular vorgeschrieben. Antragsvordrucke gibt es bei der Bewilligungsbehörde oder zum Herunterladen im Internet unter www.nrwbank.de.
Vor Antragstellung wird ein Beratungsgespräch bei der Bewilligungsbehörde empfohlen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden sich im Förderlotsen der NRW.BANK.

Suche nach passenden Förderangeboten
Kundenbetreuung Rheinland
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Öffentliche Kunden:
Tel. 0211/91741-4600
Gewerbliche Kunden / Banken:
Tel. 0211/91741-4800
info-rheinland@nrwbank.de
Kundenbetreuung Westfalen
Johanniterstraße 3
48145 Münster
Öffentliche Kunden:
Tel. 0251/91741-4600
Gewerbliche Kunden / Banken:
Tel. 0251/91741-4800
info-westfalen@nrwbank.de
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