BMU-Umweltinnovationsprogramm
Zielsetzung des Programms
Das Bundesumweltministerium fördert großtechnische Erstanwendungen bei Produktionsverfahren und Produkten, um die Umwelt auf möglichst wirtschaftliche Weise nachhaltig zu entlasten. Im Mittelpunkt stehen Demonstrationsvorhaben in den Bereichen Abwasserreinigung, Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung, Bodenschutz, Luftreinhaltung, Lärmverminderung, Energieeinsparung und umweltgerechte Energieversorgung.
Fokus Lärm
Demonstrationsvorhaben im Bereich Lärmverminderung und -vermeidung
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind:
- In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie sonstige natürliche und juristische Personen des privaten Rechts und Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund. Kleine und mittlere Unternehmen werden bevorzugt gefördert.
- Kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbständige Eigenbetriebe sowie kommunale Zweckverbände, die auf Basis des Zweckverbandsgesetzes bzw. den entsprechenden Landesgesetzen zur kommunalen Zusammenarbeit der jeweiligen Bundesländer gegründet wurden.
- Sonstige Zweckverbände oder Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Was wird gefördert?
Es werden bauliche, maschinelle oder sonstige Investitionen in Deutschland in folgenden Bereichen gefördert:
- Abwasserreinigung und Wasserbau
- Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung sowie die Sanierung von Altablagerungen
- Bodenschutz
- Luftreinhaltung, einschließlich Maßnahmen zur Reduzierung von Gerüchen
- Minderung von Lärm und Erschütterungen
- Energieeinsparung, Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien
- umweltfreundliche Energieversorgung und -verteilung
- Förderschwerpunkt "IT goes green": effiziente IT-Lösungen
(s. www.green-it-projektberatung.de)
Die Förderung gilt sowohl für die Investition selbst, als auch für die Kosten für die Inbetriebnahme sowie ggf. mit der Investition in Zusammenhang stehende Gutachten und Messungen.
Aufgrund beihilferechtlicher Vorgaben sind Unternehmen in bestimmten Branchen nicht förderfähig.
Um eine Förderung zu erhalten, müssen die Anlagen und Verfahren einem fortschrittlichen Stand der Technik entsprechen, eine neuartige Verfahrenskombination im ausgewählten Anwendungsbereich darstellen, besonders fortschrittliche, möglichst in die Produktionsprozesse integrierte Verfahren sein und im technischen Sinne Demonstrationscharakter haben.
Die Durchführung des Vorhabens darf ohne die öffentliche Förderung nicht oder nur mit erheblicher Verzögerung möglich sein. Mit dem Vorhaben darf grundsätzlich nicht vor Förderzusage begonnen werden.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsverbilligten Darlehens oder - in Ausnahmefällen - als Investitionszuschuss. Es können bis zu 70% der förderfähigen Kosten zinsverbilligt werden. Bei Investitionszuschüssen erfolgt eine Anteilsfinanzierung von bis zu 30%. Bei zinsverbilligten Krediten beträgt die Laufzeit bis zu 30 Jahre mit bis zu 5 tilgungsfreien Jahren. Bei Krediten mit mehr als 10 Jahren Laufzeit wird der Zinssatz für 10 Jahre fest geschrieben. Anschließend werden neue Konditionen vereinbart.
Weg der Antragstellung?
Vor Antragstellung muss eine Projektskizze bei der KfW eingereicht werden. Das Antragsformular wird daraufhin zugeschickt. Kommunen, kommunale Unternehmen sowie Anstalten des öffentlichen Rechts können den Antrag direkt bei der KfW einreichen. Sonstige Unternehmen und Privatpersonen können den Antrag über Ihre Hausbank stellen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen gibt es auf dem Merkblatt der KfW unter www.kfw.de oder im Förderlotsen der NRW.BANK.

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Kundenbetreuung Rheinland
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Öffentliche Kunden:
Tel. 0211/91741-4600
Gewerbliche Kunden / Banken:
Tel. 0211/91741-4800
info-rheinland@nrwbank.de
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