LärmUmgebungslärm in NRW
 
 
Farbleiste: blau = Umwelt, grün = Naturschutz, orange = Verbraucherschutz, dunkelorange = Landwirtschaft
 
A-Schrift kleinerASchrift normalA+Schrift größer
Seitenstruktur Service/Kontakt Impressum

BMU-Umweltinnovationsprogramm

 

Zielsetzung des Programms

Das Bundesumweltministerium fördert großtechnische Erstanwendungen bei Produktionsverfahren und Produkten, um die Umwelt auf möglichst wirtschaftliche Weise nachhaltig zu entlasten. Im Mittelpunkt stehen Demonstrationsvorhaben in den Bereichen Abwasserreinigung, Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung, Bodenschutz, Luftreinhaltung, Lärmverminderung, Energieeinsparung und umweltgerechte Energieversorgung.

Fokus Lärm

Demonstrationsvorhaben im Bereich Lärmverminderung und -vermeidung

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

Was wird gefördert?

Es werden bauliche, maschinelle oder sonstige Investitionen in Deutschland in folgenden Bereichen gefördert:

Die Förderung gilt sowohl für die Investition selbst, als auch für die Kosten für die Inbetriebnahme sowie ggf. mit der Investition in Zusammenhang stehende Gutachten und Messungen.

Aufgrund beihilferechtlicher Vorgaben sind Unternehmen in bestimmten Branchen nicht förderfähig.

Um eine Förderung zu erhalten, müssen die Anlagen und Verfahren einem fortschrittlichen Stand der Technik entsprechen, eine neuartige Verfahrenskombination im ausgewählten Anwendungsbereich darstellen, besonders fortschrittliche, möglichst in die Produktionsprozesse integrierte Verfahren sein und im technischen Sinne Demonstrationscharakter haben.

Die Durchführung des Vorhabens darf ohne die öffentliche Förderung nicht oder nur mit erheblicher Verzögerung möglich sein. Mit dem Vorhaben darf grundsätzlich nicht vor Förderzusage begonnen werden.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsverbilligten Darlehens oder - in Ausnahmefällen - als Investitionszuschuss. Es können bis zu 70% der förderfähigen Kosten zinsverbilligt werden. Bei Investitionszuschüssen erfolgt eine Anteilsfinanzierung von bis zu 30%. Bei zinsverbilligten Krediten beträgt die Laufzeit bis zu 30 Jahre mit bis zu 5 tilgungsfreien Jahren. Bei Krediten mit mehr als 10 Jahren Laufzeit  wird der Zinssatz für 10 Jahre fest geschrieben. Anschließend werden neue Konditionen vereinbart.

Weg der Antragstellung?

Vor Antragstellung muss eine Projektskizze bei der KfW eingereicht werden. Das Antragsformular wird daraufhin zugeschickt. Kommunen, kommunale Unternehmen sowie Anstalten des öffentlichen Rechts können den Antrag direkt bei der KfW einreichen. Sonstige Unternehmen und Privatpersonen können den Antrag über Ihre Hausbank stellen.

Weitere Informationen

Weitere Informationen gibt es auf dem Merkblatt der KfW unter www.kfw.de oder im Förderlotsen der NRW.BANK.

 

 


Logo NRW.Bank

Suche nach passenden Förderangeboten

Suchbegriff

NRW.BANK
Kundenbetreuung Rheinland
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Öffentliche Kunden:
Tel. 0211/91741-4600
Gewerbliche Kunden / Banken:
Tel. 0211/91741-4800
info-rheinland@nrwbank.de

Kundenbetreuung Westfalen
Johanniterstraße 3
48145 Münster
Öffentliche Kunden:
Tel. 0251/91741-4600
Gewerbliche Kunden / Banken:
Tel. 0251/91741-4800
info-westfalen@nrwbank.de

Newsletter

Falls Sie aktuelle Informationen zu Förderprogrammen, Veranstaltungen und rechtlichen Rahmenbedingungen in den Bereichen Lärm(schutz) und Lärmaktionsplanung erhalten wollen, können Sie sich bei unserem Newsletter anmelden.

Bitte tragen Sie einfach Ihre E-Mail-Adresse hier ein: