Aufbereitung von Brachflächen
Zielsetzung des Programms
Nutzbarmachung von Brachflächen mit dem Ziel, neuen geförderten Mietwohnungsbau zu schaffen, bzw. den Neubau von Eigentumswohnungen oder -heimen für förderberechtigte Haushalte anzuregen.
Fokus Lärm
Förderung von Maßnahmen für erhöhten, standortbedingten Lärmschutz.
Wer wird gefördert?
Natürliche und juristische Personen, die
- über eine ausreichende Bonität verfügen,
- geförderte Mietwohnungen auf der aufzubereitenden Brachfläche errichten, bzw. diese nach Aufbereitung mit oder ohne Bebauung an förderberechtigte Haushalte verkaufen
Was wird gefördert?
Gefördert werden folgende Maßnahmen zur Aufbereitung von Brachflächen:
- Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung
- Sicherungsmaßnahmen
- Beseitigung umweltgefährdender Stoffe
- Beseitigung von Stoffen, die die Wohnnutzung beeinträchtigen
- Abriss, Teilrückbau
- Maßnahmen für erhöhten, standortbedingten Lärmschutz
- standortbedingte Mehrkosten für Gründungs- und Hochwasserschutzmaßnahmen.
Wie wird gefördert?
Durch ein zinsgünstiges Darlehen.
Weg der Antragstellung?
Erster Ansprechpartner ist die zuständige Bewilligungsbehörde (Infoportal unter: www.nrwbank.de). Diese überprüft die Förderfähigkeit und leitet, bei einer positiven Entscheidung, den Antrag an die NRW.BANK, Bereich Wohnraumförderung weiter.
Weitere Informationen
Weitere Informationen gibt es bei der zuständigen Bewilligungsbehörde oder im Förderlotsen der NRW.BANK.

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Kundenbetreuung Rheinland
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Öffentliche Kunden:
Tel. 0211/91741-4600
Gewerbliche Kunden / Banken:
Tel. 0211/91741-4800
info-rheinland@nrwbank.de
Kundenbetreuung Westfalen
Johanniterstraße 3
48145 Münster
Öffentliche Kunden:
Tel. 0251/91741-4600
Gewerbliche Kunden / Banken:
Tel. 0251/91741-4800
info-westfalen@nrwbank.de
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