LärmUmgebungslärm in NRW
 
 
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Aufbereitung von Brachflächen

 

Zielsetzung des Programms

Nutzbarmachung von Brachflächen mit dem Ziel, neuen geförderten Mietwohnungsbau zu schaffen, bzw. den Neubau von Eigentumswohnungen oder -heimen für förderberechtigte Haushalte anzuregen.

Fokus Lärm

Förderung von Maßnahmen für erhöhten, standortbedingten Lärmschutz.

Wer wird gefördert?

Natürliche und juristische Personen, die

Was wird gefördert?

Gefördert werden folgende Maßnahmen zur Aufbereitung von Brachflächen:

Wie wird gefördert?

Durch ein zinsgünstiges Darlehen.

Weg der Antragstellung?

Erster Ansprechpartner ist die zuständige Bewilligungsbehörde (Infoportal unter: www.nrwbank.de). Diese überprüft die Förderfähigkeit und leitet, bei einer positiven Entscheidung, den Antrag an die NRW.BANK, Bereich Wohnraumförderung weiter.

Weitere Informationen

Weitere Informationen gibt es bei der zuständigen Bewilligungsbehörde oder im Förderlotsen der NRW.BANK.

 

 


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