Anschaffung emissionsarmer schwerer Nutzfahrzeuge (Zuschussvariante)
Zielsetzung des Programms
Der Bund fördert die Anschaffung von emissionsarmen schweren Nutzfahrzeugen ab 12 t. Gesamtgewicht. Ziel ist es, einen Anreiz zur Anschaffung von Neufahrzeugen zu geben, die bei der ersten verkehrsrechtlichen Zulassung in die derzeit besten Schadstoffklassen Euro VI fallen. Die Nutzfahrzeuge müssen ausschließlich zum Güterkraftverkehr bestimmt sein.
Fokus Lärm
Der Kauf schadstoffarmer schwerer Nutzfahrzeuge bietet auch eine "gute Gelegenheit" zugleich lärmarme Nutzfahrzeuge zu beschaffen.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Kleine und mittlere Unternehmen "KMU" werden besonders gefördert) und
- freiberuflich Tätige,
die Eigentümer und/oder Halter des Fahrzeugs sind.
Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Anschaffung von emissionsarmen schweren Nutzfahrzeugen ab 12 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, die bei der ersten verkehrsrechtlichen Zulassung unter die noch nicht verbindliche Schadstoffklasse Euro VI fallen.
Wie wird gefördert?
Die Zuschusshöhe bei Euro VI-Fahrzeugen beträgt:
- 1.400 Euro je Fahrzeug (für Großunternehmen gemäß Kriterien der EU-Kommission)
- 1.800 Euro je Fahrzeug (für mittlere Unternehmen gemäß Kriterien der EU-Kommission)
- 2.200 Euro je Fahrzeug (für kleine Unternehmen gemäß Kriterien der EU-Kommission)
Eine Kombination mit dem ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm, dem KfW-Umweltprogramm sowie mit einem Kredit aus anderen Förderprogrammen von Bund und Ländern zur Finanzierung des mit dem Investitionszuschuss geförderten Vorhabens ist ausgeschlossen.
Weg der Antragstellung?
Die Anträge sind vor Beginn des Vorhabens unter Verwendung der vorgesehenen Formulare gestellt werden. Antragsstelle ist die KfW.
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie auch im Förderlotsen der NRW.BANK.

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