EU-Umgebungslärmrichtlinie
Die Umgebungslärmrichtlinie ist am 18. Juli 2002 als „Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm” in Kraft getreten.
- Zielsetzung
- Inhalt
- Aufstellung der Lärmkarten
- Aufstellung der Lärmaktionspläne
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Deutsche Gesetzgebung