Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten zu größtmöglicher Transparenz. Die zuständigen Behörden müssen die Lärmkarten - auch unter Einsatz der verfügbaren Informationstechnologien - zugänglich machen. Der Öffentlichkeit muss es außerdem ermöglicht werden, an der Ausarbeitung der Lärmaktionspläne mitzuwirken. Die Öffentlichkeit soll hierüber ihre Interessen in die Lärmaktionspläne einbringen und damit die Gegebenheiten vor Ort optimal mitgestalten.