Deutsche Gesetzgebung
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie wurde in Deutschland per Gesetz und Verordnung umgesetzt: Zunächst trat am 30. Juni 2005 ein neuer Sechster Teil im Bundes-Immissionsschutzgesetz (§§ 47 a - f BImSchG) in Kraft. Darin werden die grundlegenden Anforderungen der Richtlinie zur Aufstellung von Lärmkarten und Lärmaktionsplänen sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Zuständigkeiten geregelt. Die ergänzende Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV), die am 16. März 2006 in Kraft getreten ist, regelt Näheres zur Lärmkartierung.
Nach dem Umsetzungsgesetz sind in Deutschland die Kommunen für die Aufgaben der Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung zuständig, solange ein Bundesland keine abweichende Regelung trifft. Für die Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes erhalten die Kommunen die Lärmkarten des Eisenbahn-Bundesamtes, das hier für die Lärmkartierung zuständig ist.